Betriebsanleitung (G70)
BMW i7
Baujahr: seit 2022
Informationen zur Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten
über das gesetzliche Notrufsystem eCall ent-
spricht folgenden Vorschriften:
▷ Schutz personenbezogener Daten: Verord-
nung (EU) 2016/679 des Europäischen Par-
laments und des Rates.
▷ Schutz personenbezogener Daten: Richtli-
nie 2002/58/EG des Europäischen Parla-
ments und des Rates und ihrer mitglieds-
taatlichen Umsetzungsrechtsakte.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten
ist auf den Zweck begrenzt, die eCall-Notrufe
an die einheitliche europäische Notrufnummer
112 zu übermitteln.
SIM-Karte
Das gesetzliche Notrufsystem wird über eine
eigene im Fahrzeug verbaute SIM-Karte per
Mobilfunk ausgeführt. Diese SIM-Karte ist nicht
permanent mit dem Mobilfunknetz verbunden,
sondern verbindet sich ausschließlich für die
Zeit des aktiven Notrufs.
Datentypen und ihre Empfänger
Das gesetzliche Notrufsystem darf nur fol-
gende Daten erheben und verarbeiten:
▷
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, zur
schnellen Identifizierung des Fahrzeugs,
z. B. Modell.
▷ Fahrzeugtyp, z. B. Pkw.
▷ Art des Fahrzeugantriebs, zur Abschätzung
von Risiken bei der Bergung, z. B. Brand-
gefahr.
▷ Die Position des Fahrzeugs zum Zeitpunkt
des Unfalls und die letzten drei Standorte
des Fahrzeugs und Fahrtrichtung, um z. B.
auf komplexeren Streckenabschnitten eine
schnellere Ortung des Fahrzeugs zu er-
möglichen.
▷ Protokolldatei der automatischen Aktivie-
rung des Systems und deren Zeitstempel.
▷ Kontrollinformationen, die den Rettungs-
kräften z. B. Informationen darüber geben,
ob der Notruf automatisch oder manuell
ausgelöst wurde.
▷ Ein Zeitstempel zur Bestimmung des Un-
fallzeitpunkts, um die Einsatzplanung der
Rettungskräfte zu optimieren.
▷ Die Fahrtrichtung, um z. B. auf Autobahnen
die Informationen zur Fahrbahnseite zu er-
mitteln.
Die Behörden des Staats, auf dessen Territo-
rium der Notruf des eCall-Systems erfolgt, be-
stimmen die Notrufleitstellen, die die Daten
des gesetzlichen Notrufs empfangen und be-
arbeiten.
Ausgestaltung der Datenverarbeitung
Das gesetzliche Notrufsystem stellt sicher,
dass die im Systemspeicher enthaltenen Da-
ten außerhalb des Systems erst nach Auslösen
eines Notrufs zugänglich sind.
Die für das gesetzliche Notrufsystem erhobe-
nen Daten werden ausschließlich im Fahrzeug
gespeichert und beim Auslösen eines Notrufs
an die Rettungsleitstelle gesendet.
Das gesetzliche Notrufsystem stellt sicher,
dass es nicht rückverfolgbar ist und im Nor-
malbetrieb keine dauerhafte Verfolgung statt-
findet.
Das gesetzliche Notrufsystem stellt sicher,
dass die Daten im internen Speicher des Sys-
tems automatisch und kontinuierlich gelöscht
werden.
Die Daten zum Standort des Fahrzeugs wer-
den im internen Speicher des Systems konti-
nuierlich überschrieben, damit stets höchstens
die letzten drei für die normale Funktionsweise
des Systems erforderlichen aktuellen Stand-
orte des Fahrzeugs zur Verfügung stehen.
Das Protokoll der Tätigkeitsdaten des gesetz-
lichen Notrufsystems eCall wird höchstens so
lange aufbewahrt, wie es erforderlich ist, um
den Zweck der Handhabung des eCall-Not-
rufs zu erfüllen, und auf keinen Fall mehr als
Seite 17
Hinweise
HINWEISE
17
Online Version für Sach-Nr. 01405A9AC84 - X/23
BMW i7 Modelle
- (G70)
- M Performance (G70)
Benötigen Sie Hilfe?
Haben Sie eine Frage zu Ihrem BMW und die Antwort steht nicht im Handbuch? Stellen Sie hier Ihre Frage. Geben Sie eine klare und umfassende Beschreibung des Problems und Ihrer Frage an. Je besser Ihr Problem und Ihre Frage beschrieben sind, desto einfacher ist es für andere BMW-Besitzer, Ihnen eine gute Antwort zu geben.
Wie zufrieden sind Sie mit dieser Seite?