Betriebsanleitung (G02)

BMW X4

BMW (G02) Baujahr: 2018 - 2021

Beispiel Beschreibung
Verbrauchsgünstigster Gang ist ein‐
gelegt.
In verbrauchsgünstigeren Gang
schalten.
Speed Limit Info mit
Überholverbotsanzeige
Speed Limit Info
Prinzip
Speed Limit Info zeigt in der Instrumentenkombi‐
nation und ggf. dem Head-Up Display die aktuell
gültige Geschwindigkeitsbegrenzung und ggf.
Zusatzzeichen, wie z. B. bei Nässe, an.
Allgemein
Die Kamera im Bereich des Innenspiegels erfasst
Verkehrszeichen am Fahrbahnrand sowie Anzei‐
gen von Schilderbrücken.
Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen, z. B. bei
Nässe, werden berücksichtigt und mit fahrzeug‐
internen Daten abgeglichen, z. B. des Scheiben‐
wischersignals. Das Verkehrszeichen und zuge‐
hörige Zusatzzeichen werden anschließend
situationsabhängig in der Instrumentenkombina‐
tion und ggf. im Head-Up Display angezeigt oder
ignoriert. Einige Zusatzzeichen werden bei der
Auswertung der Geschwindigkeitsbegrenzung
berücksichtigt, jedoch nicht in der Instrumenten‐
kombination angezeigt.
Mit Navigationssystem berücksichtigt das Sys‐
tem ggf. die im Navigationssystem gespeicher‐
ten Informationen und zeigt auch auf nicht be‐
schilderten Strecken vorliegende
Geschwindigkeitsbegrenzungen an.
Ohne Navigationssystem unterliegt das System
technisch bedingt bestimmten Einschränkungen.
Es werden ausschließlich Verkehrszeichen mit
Geschwindigkeitsbegrenzungen erkannt und an‐
gezeigt. Eine Anzeige von Geschwindigkeitsbe‐
grenzungen aufgrund von z. B. Ortsein- und
Ausgängen, Autobahnschildern usw., erfolgt
nicht. Geschwindigkeitsbegrenzungen mit textli‐
chen Zusatzzeichen werden grundsätzlich immer
angezeigt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen für den Anhän‐
gerbetrieb werden angezeigt, wenn die Anhän‐
gersteckdose belegt ist oder der Anhängerbe‐
trieb über iDrive aktiviert wurde.
Überholverbotsanzeige
Prinzip
Von der Kamera erkannte Überholverbote und
deren Aufhebungen werden mit entsprechenden
Symbolen in der Instrumentenkombination und
ggf. im Head-Up Display angezeigt.
Allgemein
Das System berücksichtigt durch Beschilderung
kenntlich gemachte Überholverbote und Aufhe‐
bungen.
In folgenden Situationen erfolgt keine Anzeige:
In Ländern, in denen Überholverbote haupt‐
sächlich durch Straßenmarkierungen kennt‐
lich gemacht sind.
Auf nicht beschilderten Strecken.
Bei Bahnübergängen, Fahrbahnmarkierungen
oder sonstigen Situationen, die auf ein nicht
beschildertes Überholverbot hinweisen.
Überholverbote für den Anhängerbetrieb werden
nicht angezeigt.
Je nach Ausstattung signalisiert ggf. ein zusätzli‐
ches Symbol mit Entfernungsangabe das Ende
der Überholverbotsanzeige.
Seite 185
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BEDIENUNG
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Online Version für Sach-Nr. 01405A37C89 - VI/21

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