Betriebsanleitung (G02)

BMW X4

BMW (G02) Baujahr: 2018 - 2021

senkrecht unter der Wagenheberaufnahme
steht.
7. So weit hochkurbeln, bis der Wagenheber mit
der gesamten Fläche auf dem Boden steht
und sich das betreffende Rad maximal 3 cm
vom Boden abhebt.
Rad montieren
Bei Bedarf maximal ein Notrad montieren.
1.
Die Radschrauben abschrauben.
2. Das Rad abnehmen.
3. Das neue Rad oder Notrad aufsetzen und
mindestens zwei Radschrauben kreuzweise
handfest eindrehen.
Wenn nicht original Leichtmetallräder des
Fahrzeugherstellers montiert werden, müs‐
sen ggf. auch die zu den Rädern gehörigen
Radschrauben verwendet werden.
4. Die restlichen Radschrauben handfest ein‐
drehen und alle Radschrauben kreuzweise
anziehen.
5. Die Wagenheberkurbel gegen den Uhrzeiger‐
sinn drehen, um den Wagenheber einzufah‐
ren und das Fahrzeug herunterzulassen.
6. Wagenheber abnehmen und sicher ver‐
stauen.
Nach dem Radwechsel
1.
Die Radschrauben kreuzweise festziehen.
Das Anziehdrehmoment beträgt 140 Nm.
2. Bei Bedarf das defekte Rad im Gepäckraum
verstauen.
3. Reifenfülldruck bei nächster Gelegenheit
kontrollieren und ggf. korrigieren.
4. Reifen Pannen Anzeige RPA neu initialisieren.
Reset der Reifendruck-Kontrolle durchführen.
5. Den festen Sitz der Radschrauben mit einem
kalibrierten Drehmomentschlüssel überprü‐
fen lassen.
6. Zum nächsten Service Partner des Herstel‐
lers oder einem anderen qualifizierten Service
Partner oder einer Fachwerkstatt fahren, um
den beschädigten Reifen erneuern zu lassen.
Notrad
Prinzip
Bei einer Reifenpanne kann das Notrad als Er‐
satz für den defekten Reifen verwendet werden.
Das Notrad ist für den kurzfristigen Einsatz be‐
stimmt, bis das defekte Rad ersetzt wurde.
Allgemein
Maximal ein Notrad montieren.
Reifenfülldruck des Notrads im Gepäckraum zu‐
sätzlich regelmäßig prüfen und ggf. korrigieren.
Sicherheitshinweis
WARNUNG
Das Notrad hat besondere Abmessungen.
Beim Fahren mit einem Notrad können verän‐
derte Fahreigenschaften auftreten, z. B. ver‐
minderte Spurstabilität beim Bremsen, verlän‐
gerter Bremsweg und geändertes
Eigenlenkverhalten im Grenzbereich. Es be‐
steht Unfallgefahr. Gemäßigt fahren und eine
Geschwindigkeit von 80 km/h nicht überschrei‐
ten.
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Räder und Reifen
MOBILITÄT
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Online Version für Sach-Nr. 01405A37C89 - VI/21

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