Betriebsanleitung (G60)
BMW 5er LIMOUSINE
Baujahr: seit 2023
nem Interesse und wird kostenlos zur Verfü-
gung gestellt.
Im Falle eines schweren Unfalls wird das ge-
setzliche Notrufsystem über bordeigene Sen-
soren standardmäßig automatisch aktiviert.
Darüber hinaus wird es automatisch ausgelöst,
wenn das Fahrzeug mit einem Intelligenten
Notrufsystem ausgerüstet ist, das im Falle ei-
nes schweren Unfalls nicht funktioniert.
Das gesetzliche Notrufsystem kann im Be-
darfsfall auch manuell ausgelöst werden.
Im Falle eines kritischen Systemversagens,
durch das das gesetzliche Notrufsystem außer
Betrieb gesetzt würde, erhalten die Fahrzeug-
insassen eine Warnung.
Weitere Informationen:
▷ Notruf, siehe Seite 400.
▷ Funktionsstörung, siehe Seite 401.
Informationen zur Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten
über das gesetzliche Notrufsystem eCall ent-
spricht folgenden Vorschriften:
▷
Schutz personenbezogener Daten: Verord-
nung (EU) 2016/679 des Europäischen Par-
laments und des Rates.
▷ Schutz personenbezogener Daten: Richtli-
nie 2002/58/EG des Europäischen Parla-
ments und des Rates.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten
ist auf den Zweck begrenzt, die eCall-Notrufe
an die einheitliche europäische Notrufnummer
112 zu übermitteln.
SIM-Karte
Das gesetzliche Notrufsystem wird über die
im Fahrzeug verbaute SIM-Karte per Mobilfunk
ausgeführt. Die SIM-Karte ist nicht permanent
mit dem Mobilfunknetz verbunden, sondern
verbindet sich ausschließlich für die Zeit des
aktiven Notrufs.
Datentypen und ihre Empfänger
Das gesetzliche Notrufsystem darf nur fol-
gende Daten erheben und verarbeiten:
▷ Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, zur
schnellen Identifizierung des Fahrzeugs,
z. B. Modell.
▷ Fahrzeugtyp, z. B. Pkw.
▷ Art des Fahrzeugantriebs, zur Abschätzung
von Risiken bei der Bergung, z. B. Brand-
gefahr.
▷ Die Position des Fahrzeugs zum Zeitpunkt
des Unfalls und die letzten drei Standorte
des Fahrzeugs und Fahrtrichtung, um z. B.
auf komplexeren Streckenabschnitten eine
schnellere Ortung des Fahrzeugs zu er-
möglichen.
▷ Protokolldatei der automatischen Aktivie-
rung des Systems und deren Zeitstempel.
▷ Kontrollinformationen, die den Rettungs-
kräften z. B. Informationen darüber geben,
ob der Notruf automatisch oder manuell
ausgelöst wurde.
▷ Ein Zeitstempel zur Bestimmung des Un-
fallzeitpunkts, um die Einsatzplanung der
Rettungskräfte zu optimieren.
▷ Die Fahrtrichtung, um z. B. auf Autobahnen
die Informationen zur Fahrbahnseite zu er-
mitteln.
Die Behörden des Staats, auf dessen Territo-
rium der Notruf des eCall-Systems erfolgt, be-
stimmen die Notrufleitstellen, die die Daten
des gesetzlichen Notrufs empfangen und be-
arbeiten.
Ausgestaltung der Datenverarbeitung
Das gesetzliche Notrufsystem stellt sicher,
dass die im Systemspeicher enthaltenen Da-
ten außerhalb des Systems erst nach Auslösen
eines Notrufs zugänglich sind.
Die für das gesetzliche Notrufsystem erhobe-
nen Daten werden ausschließlich im Fahrzeug
gespeichert und beim Auslösen eines Notrufs
an die Rettungsleitstelle gesendet.
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Hinweise
HINWEISE
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Online Version für Sach-Nr. 01405A8A571 - VI/23
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