Fiat E-Ducato Betriebsanleitung

Fiat e-Ducato Kastenwagen (ZAF 250) Baujahr: 2011 - 2014

KENNTNIS DES FAHRZEUGES
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VORSICHT
3)
Starke Stöße können die elektronischen
Bauteile im Schlüssel beschädigen.
Um eine einwandfreie Funktion der
elektronischen Vorrichtungen im Inneren
der Schlüssel zu gewährleisten, ist eine
direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden.
VORSICHT
3)
Leere Batterien sind schädlich für die
Umwelt. Sie müssen, wie vorgeschrieben,
in den eigens dafür vorgesehenen
Behältern entsorgt oder beim Fiat-
Servicenetz abgegeben werden, der diese
dann entsprechend entsorgt.
START-
VORRICHTUNG
Der Schlüssel hat 3 verschiedene
Stellungen Abb. 8:
STOP: Motor abgestellt, Schlüssel
kann abgezogen werden, Lenkung
ist blockiert. Einige elektrische Geräte
(Radio, Zentralverriegelung...) können
eingeschaltet werden.
MAR: Fahrtposition. Alle elektrischen
Vorrichtungen sind funktionsfähig;
AVV: Aktivierung des elektrischen
System (instabile Position).
8 F1A0009
Die Startvorrichtung ist mit einer
elektronischen Sicherheitsvorrichtung
versehen, die den Fahrer bei einem
nicht erfolgten Starten des Fahrzeugs
zwingt, den Schlüssel zuerst auf STOP
zu drehen, bevor der Startvorgang
wiederholt werden kann.
13) 14) 15) 16)
LENKRADSPERRE
Aktivierung
Steht die Vorrichtung auf STOP, ist der
Schlüssel abzuziehen und das Lenkrad
bis zum Einrasten zu bewegen.
D
eaktivierung
Das Lenkrad leicht bewegen, während
der Schlüssel auf MAR gedreht wird.
ACHTUNG
13)
Bei einer Beschädigung
der Startvorrichtung (z. B. nach
einem Diebstahlversuch) muss die
Funktionstüchtigkeit vor der Weiterfahrt
vom Fiat-Servicenetz geprüft werden.
14)
Wenn Sie aus dem Fahrzeug
aussteigen, ziehen Sie immer den
Schlüssel ab, um ungewollte Betätigungen
der Bedienungen zu vermeiden. Immer die
Handbremse ziehen. Den e-Shifter auf die
Position N-H (Neutral/Hold) stellen. Kinder
dürfen nie unbeaufsichtigt im Fahrzeug
bleiben.
15)
Niemals den Schlüssel während der
Fahrt abziehen. Das Lenkrad würde
automatisch beim ersten Lenkversuch
blockieren. Dies gilt immer, auch dann,
wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird.
16)
Jegliche nachträgliche Maßnahmen
mit daraus folgenden Beschädigungen
der Lenkung oder der Lenksäule (z. B.
Montage einer Diebstahlanlage), die außer
zur Verschlechterung der Leistungen des
Systems und zum Verfall der Garantie
auch zu schweren Sicherheitsproblemen
sowie einem nicht zur Zulassung
konformen Fahrzeug führen können, sind
strengstens verboten.

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