Opel Omega B Betriebsanleitung
Baujahr: 1999 - 2003
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Die zulässigen Anhängelasten Ihres Fahr-
zeuges entnehmen Sie den amtlichen Fahr-
zeugpapieren. Sofern nicht anders ange-
geben, gelten sie für Steigungen bis
max. 12 %.
Die zulässige Anhängelast sollte nur von
Fahrern ausgenutzt werden, die über aus-
reichende Erfahrung im Ziehen großer oder
schwerer Anhänger verfügen.
In größeren Höhen sinken Motorleistung
und Steigfähigkeit, so dass die zulässigen
Anhängelasten im Gebirge eventuell nicht
völlig ausgenutzt werden können.
Die tatsächliche Anhängelast und das tat-
sächliche Gesamtgewicht dürfen zusam-
men das zulässige Zuggesamtgewicht
nicht überschreiten. Wird z. B. das zulässi-
ge Gesamtgewicht ausgenutzt, darf die
Anhängelast nur bis zum Erreichen des zu-
lässigen Zuggesamtgewichtes genutzt
werden. Das zulässige Zuggesamtgewicht
ist auf dem Typschild angegeben, siehe
Seite 213.
Stützlast
Stützlast ist die Kraft, mit der der Anhänger
auf die Kupplungskugel drückt. Sie ist
durch Gewichtsverlagerung bei der Bela-
dung des Anhängers veränderbar.
Die maximal zulässige Stützlast (75 kg) des
Zugfahrzeuges sollte immer angestrebt
werden, besonders bei schweren Anhän-
gern. Unterschreiten Sie keinesfalls eine
Stützlast von 25 kg.
Die Stützlast sollte bei Anhängelasten ab
1200 kg nicht weniger als 50 kg betragen.
Bei Messung der Stützlast Deichsel des be-
ladenen Anhängers in gleiche Höhe brin-
gen, wie anschließend in angekuppeltem
Zustand bei beladenem Zugfahrzeug. Be-
sonders wichtig bei Anhängern mit Tan-
demachse.
Hinterachslast bei Anhängerbetrieb
Bei angekuppeltem Anhänger und voll-
ständiger Beladung des Zugfahrzeuges
einschließlich aller Insassen darf die zuläs-
sige Hinterachslast überschritten werden,
bei:
z Limousine um 50 kg
z Caravan mit
4-Zylinder-Motor um 45 kg
z Caravan mit
6-Zylinder-Motor um 40 kg
z Caravan Executive um 35 kg
z Caravan Executive mit
Motor Y 26 SE
1)
und
Schaltgetriebe 50 kg
z Caravan in Ausführung
„erhöhte Nutzlast“
mit 4-Zylinder-Motor um30 kg
z Caravan in Ausführung
„erhöhte Nutzlast“
mit 6-Zylinder-Motor um35 kg
z Caravan in Ausführung
„erhöhte Nutzlast“ mit
Motor Y 26 SE
1)
und
Schaltgetriebe 50 kg
Zulässige Hinterachslast, siehe Typschild.
Wird die zulässige Hinterachslast um die
aufgeführten Werte überschritten, gilt eine
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind
national niedrigere Höchstgeschwindigkei-
ten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben,
sind diese einzuhalten.
1)
Verkaufsbezeichnung, siehe Seite 216.
Opel Omega Modelle
- Omega Limousine (V94)
- Omega Caravan (V94)
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