Betriebsanleitung (G29)
Der BMW Z4 Roadster
Baujahr: 2019 - 2022
bindet sich ausschließlich für die Zeit des aktiven
Notrufs.
Datentypen und ihre Empfänger
Das gesetzliche Notrufsystem eCall darf nur fol‐
gende Daten sammeln und verarbeiten:
▷ Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, zur
schnellen Identifizierung des Fahrzeugs, z. B.
Modell.
▷ Fahrzeugtyp, z. B. Pkw.
▷ Art des Fahrzeugantriebs, z. B. Benzin, Die‐
sel, zur Abschätzung von Risiken bei der Ber‐
gung, z. B. Brandgefahr durch Kraftstoff.
▷ Die Position des Fahrzeugs zum Zeitpunkt
des Unfalls und die letzten drei Standorte des
Fahrzeugs und Fahrtrichtung, um z. B. auf
komplexeren Streckenabschnitten eine
schnellere Ortung des Fahrzeugs zu ermögli‐
chen.
▷ Protokolldatei der automatischen Aktivierung
des Systems und deren Zeitstempel.
▷ Kontrollinformationen, die den Rettungskräf‐
ten z. B. Informationen darüber geben, ob der
Notruf automatisch oder manuell ausgelöst
wurde.
▷ Ein Zeitstempel zur Bestimmung des Unfall‐
zeitpunkts, um die Einsatzplanung der Ret‐
tungskräfte zu optimieren.
▷ Die Fahrtrichtung, um z. B. auf Autobahnen
die Informationen zur Fahrbahnseite zu ermit‐
teln.
Die Behörden des Staats, auf dessen Territorium
der Notruf des eCall-Systems erfolgt, bestimmen
die Notrufleitstellen, die die Daten des gesetzli‐
chen Notrufs empfangen und bearbeiten.
Ausgestaltung der
Datenverarbeitung
Das gesetzliche Notrufsystem eCall stellt sicher,
dass die im Systemspeicher enthaltenen Daten
außerhalb des Systems vor Auslösen eines Not‐
rufs nicht zugänglich sind.
Die für das gesetzliche Notrufsystem eCall erho‐
benen Daten werden ausschließlich im Fahrzeug
gespeichert und beim Auslösen eines Notrufs an
die Rettungsleitstelle gesendet.
Das gesetzliche Notrufsystem eCall stellt sicher,
dass es nicht rückverfolgbar ist und im Normal‐
betrieb keine dauerhafte Verfolgung erfolgt.
Das gesetzliche Notrufsystem eCall stellt sicher,
dass die Daten im internen Speicher des Sys‐
tems automatisch und kontinuierlich gelöscht
werden.
Die Daten zum Standort des Fahrzeugs werden
im internen Speicher des Systems kontinuierlich
überschrieben, damit stets höchstens die letzten
drei für die normale Funktionsweise des Sys‐
tems erforderlichen aktuellen Standorte des
Fahrzeugs zur Verfügung stehen.
Das Protokoll der Tätigkeitsdaten des gesetzli‐
chen Notrufsystems eCall wird höchstens so
lange aufbewahrt, wie es erforderlich ist, um den
Zweck der Handhabung des eCall-Notrufs zu er‐
füllen, und auf keinen Fall mehr als 13 Stunden
nach dem Zeitpunkt, an dem ein eCall-Notruf
ausgelöst wurde.
Rechte durch Datenverarbeitung
betroffener Personen
Die durch die Datenverarbeitung betroffene Per‐
son, z. B. Fahrzeughalter, hat das Recht auf Zu‐
gang zu den Daten und kann gegebenenfalls die
Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Da‐
ten verlangen, die ihn oder sie betreffen und de‐
ren Verarbeitung nicht den gesetzlichen Vor‐
schriften entspricht. Jede gemäß diesen
Vorschriften vorgenommene Berichtigung, Lö‐
schung oder Sperrung muss den Dritten, denen
die Daten übermittelt wurden, mitgeteilt werden,
sofern das mit verhältnismäßigem Aufwand
möglich ist.
Die durch die Datenverarbeitung betroffene Per‐
son hat das Recht, sich bei der zuständigen Da‐
tenschutzbehörde zu beschweren, sollte sie der
Auffassung sein, dass durch die Verarbeitung ih‐
rer personenbezogenen Daten gegen ihre
Rechte verstoßen wurde.
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HINWEISE
Hinweise
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