Betriebsanleitung (G29)
Der BMW Z4 Roadster
Baujahr: 2019 - 2022
Dynamische
Bremsleuchten
Prinzip
Nachfolgenden Verkehrsteilnehmern wird durch
Blinken der Bremsleuchten eine Notbremsung
angezeigt. Die Gefahr eines Auffahrunfalls kann
dadurch reduziert werden.
Allgemein
▷ Normales Bremsen: Bremsleuchten leuchten.
▷ Starkes Bremsen: Bremsleuchten blinken.
Kurz vor dem Stillstand wird die Warnblinkanlage
eingeschaltet.
Warnblinkanlage ausschalten:
▷ Beschleunigen.
▷ Taste Warnblinkanlage drücken.
PostCrash – iBrake
Prinzip
Das System kann das Fahrzeug in bestimmten
Unfallsituationen ohne Eingriff des Fahrers auto‐
matisch zum Stillstand bringen. Das Risiko einer
weiteren Kollision und deren Folgen können da‐
durch verringert werden.
Im Stillstand
Nach Erreichen des Stillstands wird die Bremse
automatisch gelöst.
Fahrzeug stärker abbremsen
In bestimmten Situationen kann es nötig sein,
das Fahrzeug schneller zum Stillstand zu bringen
als durch die automatische Bremsung.
Dazu schnell und kräftig bremsen. Der Brems‐
druck wird für eine kurze Zeit höher als der
Bremsdruck, der durch die automatische Brems‐
funktion erzielt wird. Die automatische Bremsung
wird abgebrochen.
Automatisches Bremsen
abbrechen
In bestimmten Situationen kann es nötig sein,
das automatische Bremsen abzubrechen, z. B.
für ein Ausweichmanöver.
Automatisches Bremsen abbrechen:
▷ Durch Treten des Bremspedals.
▷ Durch Treten des Fahrpedals.
Aufmerksamkeitsassistent
Allgemein
Das System kann nachlassende Aufmerksamkeit
oder Ermüdung des Fahrers bei langen monoto‐
nen Fahrten, z. B. auf Autobahnen, erkennen. In
dieser Situation wird empfohlen, eine Pause ein‐
zulegen.
Sicherheitshinweis
WARNUNG
Das System entbindet nicht von der eigenen
Verantwortung, die körperliche Verfassung rich‐
tig einzuschätzen. Zunehmende Unaufmerk‐
samkeit oder Ermüdung wird möglicherweise
nicht oder nicht rechtzeitig erkannt. Es besteht
Unfallgefahr. Darauf achten, dass der Fahrer
ausgeruht und aufmerksam ist. Fahrweise den
Verkehrsverhältnissen anpassen.
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Sicherheit
BEDIENUNG
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Online Version für Sach-Nr. 01405A11293 - VI/20
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