GWM ORA 03 Bedienungsanleitung

Ora Funky Cat

GWM ORA 03 (ES11) Baujahr: seit 2024

Abgesehen von Funktionen und Diens-
ten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
wie z. B. die Notfallrettung, dürfen die
Fahrzeughersteller personenbezogene
Daten nur erheben, verarbeiten und
nutzen, wenn dies gesetzlich erlaubt ist
oder Sie eingewilligt haben.
Smartphone-Interaktion
Wenn das Fahrzeug über die erforderli-
che Ausrüstung verfügt, können Sie ein
Mobiltelefon mit einem Datenkabel an
den USB-Anschluss des Fahrzeugs an-
schließen, um die Interaktion mit dem
Mobiltelefon zu aktivieren. Wenn Sie
dies tun, kann das audiovisuelle System
des Fahrzeugs die Bilder und Töne des
Mobiltelefons ausgeben und gleichzeitig
andere Fahrzeugdaten, wie z. B. den
Standort, an das Mobiltelefon übertra-
gen. Es wird keine weiteren Interaktio-
nen zwischen dem Mobiltelefon und
dem Fahrzeug geben, insbesondere kei-
nen aktiven Zugri auf Fahrzeugdaten.
Über weitere Datenverarbeitungspro-
zesse, z. B. ob und welche Einstellungen
vorgenommen werden können, können
Sie sich beim Anbieter der entsprechen-
den App informieren. Die genauen De-
tails hängen von der App und dem Be-
triebssystem des Mobiltelefons ab.
Online-Dienste von Dritten
Wenn das Fahrzeug mit Geräten ausge-
stattet ist, die Online-Dienste von Drit-
ten nutzen, liegt die Verantwortung für
den Datenschutz und den Schutz der
Privatsphäre bei den Drittparteien.
Ihre Datenschutzrechte
Wenn ein Fahrzeughersteller oder ein
Dritter Ihre personenbezogenen Daten
speichert, können Sie gemäß den ein-
schlägigen Gesetzen und Vorschriften
erfragen, welche Daten von Ihnen ge-
speichert werden, welchen Zweck diese
Daten haben und woher die Daten stam-
men.
Sie können auf einige im Fahrzeug ge-
speicherte Daten zugreifen, indem Sie
sich an einen autorisierten Servicepart-
ner wenden.
Rechtliche Anforderungen zur Oenle-
gung von Daten
Nach den einschlägigen Gesetzen und
Verordnungen ist ein Fahrzeughersteller
unter besonderen Umständen und bei
Bedarf, z. B. bei der Ermittlung von Straf-
taten, verpichtet, bestimmte in einem
Fahrzeug gespeicherte Daten auf oziel-
le Auorderung der örtlichen Polizei, ei-
nes Gerichts oder einer Regierungsbe-
hörde herauszugeben.
Nach den einschlägigen Gesetzen und
Verordnungen haben die örtliche Polizei,
Gerichte oder Regierungsbehörden das
Recht, unter bestimmten Umständen
selbst auf Fahrzeugdaten zuzugreifen.
Datenschutz
262
4
Schutz und Sicherheit

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