Kia Niro PHEV (SG2) Betriebsanleitung
Hybrid / Plug-In Hybrid
Baujahr: seit 2022
Maßnahmen bei einem Notfall
407
eCall-System der VAE
2. Richtlinie 2002/58/EC des Europ쌹i
-
schen Parlaments und des Europ쌹i
-
schen Rates vom 12. Juli 2002 zur
Verarbeitung von personenbezoge
-
nen Daten und des Datenschutzes im
Sektor der elektronischen Kommuni
-
kation (Richtlinie zu Datenschutz und
elektronischer Kommunikation) (OJ L
201, 31.7.2002, S. 37).
3. Richtlinie 95/46/EC ist durch Rege
-
lung (EU) 2016/679 des Europ쌹ischen
Parlaments und des Europarats vom
27. April 2016 zum Schutz nat쏗rlicher
Personen bei der Verarbeitung von
personenbezogenen Daten und der
freien 쌊bertragbarkeit derartiger
Daten (Datenschutz-Grundverord
-
nung) (OJ L 119, 4.5.2016, S. 1) außer
Kraft gesetzt. Die Regelung gilt seit 25.
Mai 2018.
Vorkehrungen f쏗r die Datenver
-
arbeitung
Das eCall-Bordsystem f쏗r die Notruf
-
nummer 999 ist so konzipiert, dass die
im Systemspeicher enthaltenen Daten
außerhalb des Systems erst verf쏗gbar
sind, wenn ein eCall ausgel쎨st wird. Ggf.
weitere Anmerkungen: Entf쌹llt
Das fahrzeugeigene eCall-System auf
999-Basis ist konzipiert, um sicherzustel
-
len, dass es im normalen Betriebszu
-
stand nicht verfolgbar ist und keiner
kontinuierlichen Verfolgung unterliegt.
Ggf. weitere Anmerkungen: Entf쌹llt
Das fahrzeugeigene eCall-System auf
999-Basis ist konzipiert, um sicherzustel
-
len, dass Daten im internen Speicher des
Systems automatisch und kontinuierlich
entfernt werden.
Die Fahrzeugstandortdaten werden im
internen Speicher des Systems laufend
쏗berschrieben, so dass immer maximal
die drei letzten aktuellen Standorte des
Fahrzeugs verf쏗gbar sind, die f쏗r die
normale Funktion des Systems ben쎨tigt
werden.
Das Protokoll der Aktivit쌹tsdaten des
eCall-Bordsystem f쏗r die Notrufnum
-
mer 999 wird nur so lange gespeichert,
wie f쏗r die Bearbeitung des Notfall-
eCalls erforderlich ist, und keinesfalls
l쌹nger als 13 Stunden ab dem Zeitpunkt
der Ausl쎨sung des Notfall-eCalls. Ggf.
weitere Anmerkungen: Entf쌹llt
Modalit쌹ten f쏗r die Aus쏗bung
der Rechte der betroffenen Per
-
son
Die betroffene Person (der Eigent쏗mer
des Fahrzeugs) hat Anspruch auf
Zugang zu den Daten und gegebenen
-
falls auf Berichtigung, L쎨schung oder
Sperrung der sie betreffenden Daten,
deren Verarbeitung nicht den Bestim
-
mungen der Richtlinie 95/46/EG ent
-
spricht. Jedem Dritten, an den die Daten
weitergegeben wurden, muss eine sol
-
che Berichtigung, L쎨schung oder Sper
-
rung gem쌹ß dieser Richtlinie mitgeteilt
werden, sofern sich dies nicht als
unm쎨glich erweist oder einen unverh쌹lt
-
nism쌹ßigen Aufwand darstellt.
Die betroffene Person hat ein Recht auf
Beschwerde bei der zust쌹ndigen Daten
-
schutzbeh쎨rde, wenn sie der Auffassung
ist, dass ihre Rechte aufgrund der Verar
-
beitung ihrer personenbezogenen Daten
verletzt wurden.
Kontaktservice, der f쏗r den Umgang mit
Zugangsanfragen verantwortlich ist
(falls zutreffend): Entf쌹llt
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