Opel Corsa B Betriebsanleitung

Kraftstoffverbrauch,
CO
2
-Emission
Für die Messung des Kraftstoffverbrauches
gilt für neue Motoren ab 1996 die neue Vor
schrift 80/1268/EWG zuletzt geändert durch
93/116/EG.
Sie ist nicht vergleichbar mit der alten
Vorschrift 80/1268/EWG geändert durch
89/491/EWG.
Während der Verbrauch bisher im Stadtzy
klus, bei konstanter Geschwindigkeit von
90 km/h und 120 km/h angegeben wurde,
orientiert sich die neue Vorschrift mehr am tat
sächlichen Verkehrsgeschehen: Die Stadt
fahrt wird mit ca. V
3
und die Überlandfahrt mit
ca.
2
/
3
gewertet (städtischer und außer
städtischer Verbrauch). Dabei werden auch
Kaltstart und Beschleunigungsphasen
berücksichtigt.
Bestandteil der neuen Vorschrift ist außerdem
die Angabe der CO
2
-Emission.
Die Angaben sind nicht als Garantie hin
sichtlich des tatsächlichen Kraftstoffverbrau
ches des jeweiligen Fahrzeuges aufzufassen.
Die Verbrauchsermittlung nach Richtlinie
93/116/EG berücksichtigt das in Überein
stimmung mit dieser Vorschrift festgelegte
Fahrzeugleergewicht. Zusätzliche Ausstat
tungen können zu geringfügig höheren als den
angegebenen Verbrauchs- sowie CO
2
-
Werten führen.
Kraftstoff sparen, siehe Seite 100.
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