Renault ZOE Bedienungsanleitung

Z.E. 50

Renault Zoe E-TECH Electric (AG) Baujahr: 2019 - 2024

ceintures de sécurité ................................ (jusqu’à la fin de l’UD)
dispositifs complémentaires de retenue ... (jusqu’à la fin de l’UD)
dispositifs de retenue complémentaires
aux ceintures avant ............................. (jusqu’à la fin de l’UD)
dispositifs de retenue complémentaires
aux ceintures arrière ........................... (jusqu’à la fin de l’UD)
airbag........................................................ (jusqu’à la fin de l’UD)
coussin gonflable
airbag .................................................. (jusqu’à la fin de l’UD)
prétensionneurs ........................................ (jusqu’à la fin de l’UD)
prétensionneurs de ceintures
de sécurité avant ................................ (jusqu’à la fin de l’UD)
prétensionneurs de ceintures de sécurité (jusqu’à la fin de l’UD)
retenue complémentaire aux ceintures .... (jusqu’à la fin de l’UD)
1.41
DEU_UD57698_1
Dispositifs complémentaires à la ceinture avant (X10 - Renault)
Dispositifs complémentaires à la ceinture enfant
ZUSATZSYSTEME ZU DEN SICHERHEITSGURTEN VORNE (1/6)
Diese umfassen:
Gurtstraffer der Aufrollvorrichtung
des Sicherheitsgurtes
Gurtkraftbegrenzer
airbags Anti-Submarining;
airbags – Fahrer- und Beifahrer-
Die Rückhaltesysteme funktionieren bei
einem Frontaufprall einzeln oder zusam-
men.
Je nach Stärke des Aufpralls aktiviert das
System Folgendes:
das Blockieren des Sicherheitsgurts
den Gurtstraffer der Aufrollvorrichtung
des Sicherheitsgurts (wird ausgelöst, um
den Spielraum des Sicherheitsgurts zu
minimieren)
Front-airbag.
Gurtstraffer
Die Gurtstraffer ziehen den Sicherheitsgurt
an den Körper, um den Insassen auf seinem
Sitz zu halten und erhöhen dadurch die
Wirksamkeit.
Bei einem starken Frontaufprall (mit einge-
schalteter Zündung) kann das System je
nach Stärke des Aufpralls den Gurtstraffer 1
auslösen, der sofort den Sicherheitsgurt
straff zieht.
Nach einem Unfall müssen
alle ckhaltesysteme in
einer Vertragswerkstatt über-
prüft werden.
Eingriffe oder Änderungen am ge-
samten System (Gurtstraffer, airbags,
elektronische Steuergeräte, Kabel-
stnge) sowie die Wiederverwen-
dung der Teile in einem anderen,
wenn auch identischen Fahrzeug,
sind strengstens untersagt.
Um ein unbeabsichtigtes Auslö-
sen des Systems zu vermeiden und
somit Schäden und Verletzungen zu
verhindern, sind Arbeiten an airbags
ausschließlich dem qualifizierten Per-
sonal einer Vertragswerkstatt vorbe-
halten.
Eine Überpfung der Elektrik des
Zünders darf nur durch speziell ge-
schultes Personal mit den vorge-
schriebenen Spezialwerkzeugen er-
folgen.
Vor dem Verschrotten des Fahrzeugs
ist eine Vertragswerkstatt mit der
fachgerechten Entsorgung des Gas-
generators der Rückhaltesysteme
und airbagss zu beauftragen.
1

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