Betriebsanleitung (G08)
Der BMW iX3
Baujahr: seit 2021
Im Falle eines kritischen Systemversagens,
durch das das gesetzliche Notrufsystem eCall
außer Betrieb gesetzt würde, erhalten die Fahr‐
zeuginsassen eine Warnung.
Weitere Informationen:
▷ Notruf, siehe Seite 382.
▷ Funktionsstörung, siehe Seite 383.
Informationen zur
Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten
über das gesetzliche Notrufsystem eCall ent‐
spricht folgenden Vorschriften:
▷ Schutz personenbezogener Daten: Verord‐
nung 2016/679/EG des Europäischen Parla‐
ments und des Rats.
▷ Schutz personenbezogener Daten: Richtlinie
2002/58/EG des Europäischen Parlaments
und des Rats.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist
auf den Zweck begrenzt, die eCall-Notrufe an die
einheitliche europäische Notrufnummer 112 zu
übermitteln.
SIM-Karte
Das gesetzliche Notrufsystem eCall wird über die
im Fahrzeug verbaute SIM-Karte per Mobilfunk
ausgeführt. Die SIM-Karte ist nicht permanent
mit dem Mobilfunknetz verbunden, sondern ver‐
bindet sich ausschließlich für die Zeit des aktiven
Notrufs.
Datentypen und ihre Empfänger
Das gesetzliche Notrufsystem eCall darf nur fol‐
gende Daten sammeln und verarbeiten:
▷ Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, zur
schnellen Identifizierung des Fahrzeugs, z. B.
Modell.
▷ Fahrzeugtyp, z. B. Pkw.
▷ Art des Fahrzeugantriebs, z. B. Benzin, Die‐
sel, zur Abschätzung von Risiken bei der Ber‐
gung, z. B. Brandgefahr durch Kraftstoff.
▷ Die Position des Fahrzeugs zum Zeitpunkt
des Unfalls und die letzten drei Standorte des
Fahrzeugs und Fahrtrichtung, um z. B. auf
komplexeren Streckenabschnitten eine
schnellere Ortung des Fahrzeugs zu ermögli‐
chen.
▷ Protokolldatei der automatischen Aktivierung
des Systems und deren Zeitstempel.
▷ Kontrollinformationen, die den Rettungskräf‐
ten z. B. Informationen darüber geben, ob der
Notruf automatisch oder manuell ausgelöst
wurde.
▷ Ein Zeitstempel zur Bestimmung des Unfall‐
zeitpunkts, um die Einsatzplanung der Ret‐
tungskräfte zu optimieren.
▷ Die Fahrtrichtung, um z. B. auf Autobahnen
die Informationen zur Fahrbahnseite zu ermit‐
teln.
Die Behörden des Staats, auf dessen Territorium
der Notruf des eCall-Systems erfolgt, bestimmen
die Notrufleitstellen, die die Daten des gesetzli‐
chen Notrufs empfangen und bearbeiten.
Ausgestaltung der
Datenverarbeitung
Das gesetzliche Notrufsystem eCall stellt sicher,
dass die im Systemspeicher enthaltenen Daten
außerhalb des Systems vor Auslösen eines Not‐
rufs nicht zugänglich sind.
Die für das gesetzliche Notrufsystem eCall erho‐
benen Daten werden ausschließlich im Fahrzeug
gespeichert und beim Auslösen eines Notrufs an
die Rettungsleitstelle gesendet.
Das gesetzliche Notrufsystem eCall stellt sicher,
dass es nicht rückverfolgbar ist und im Normal‐
betrieb keine dauerhafte Verfolgung erfolgt.
Das gesetzliche Notrufsystem eCall stellt sicher,
dass die Daten im internen Speicher des Sys‐
tems automatisch und kontinuierlich gelöscht
werden.
Die Daten zum Standort des Fahrzeugs werden
im internen Speicher des Systems kontinuierlich
überschrieben, damit stets höchstens die letzten
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HINWEISE
Hinweise
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Online Version für Sach-Nr. 01405A11059 - VI/20
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