MINI Countryman (F60) Betriebsanleitung

MINI Countryman (F60) Baujahr: 2020 - 2023

lichts nicht ersetzen. In Situationen, die
dies erfordern, deshalb manuell abblenden.
In folgenden Situationen arbeitet das Sys-
tem nicht oder nur eingeschränkt und eine
persönliche Reaktion kann erforderlich sein:
Bei extrem ungünstigen Witterungsbe-
dingungen wie Nebel oder heftigem Nie-
derschlag.
Bei der Wahrnehmung von Verkehrs-
teilnehmern mit schlechter Eigenbe-
leuchtung, wie Fußgängern, Radfahrern,
Reitern, Fuhrwerken, bei Zug- oder
Schiffsverkehr nahe der Straße oder bei
Wildwechsel.
In engen Kurven, an steilen Kuppen
oder Senken, bei kreuzendem Verkehr
oder halb verdecktem Gegenverkehr auf
der Autobahn.
In schlecht beleuchteten Ortschaften
oder bei stark reflektierenden Schildern.
Wenn die Frontscheibe im Bereich vor
dem Innenspiegel beschlagen, ver-
schmutzt oder durch Aufkleber, Vignet-
ten etc. verdeckt ist.
Nebellicht
Nebelscheinwerfer
Prinzip
Die Nebelscheinwerfer sorgen zusätzlich
zum Abblendlicht für eine breitere Aus-
leuchtung der Fahrbahn.
Funktionsvoraussetzung
Vor dem Einschalten der Nebelscheinwerfer
muss das Stand- oder Abblendlicht einge-
schaltet sein.
Ein-/Ausschalten
Taste drücken.
Die grüne Kontrollleuchte leuchtet
bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern.
Ist die Automatische Fahrlichtsteuerung,
siehe Seite 161, aktiviert, wird das Abblend-
licht beim Einschalten der Nebelscheinwer-
fer automatisch eingeschaltet.
Führungs-Nebellicht
Schalterstellung:
Die Lichtverteilung des Abblendlichts wird
ggf. abhängig von der Geschwindigkeit den
Nebelbedingungen angepasst.
Nebelschlusslicht
Funktionsvoraussetzung
Vor dem Einschalten des Nebelschlusslichts
müssen das Abblendlicht oder die Nebel-
scheinwerfer eingeschaltet sein.
Ein-/Ausschalten
Taste drücken.
Die gelbe Kontrollleuchte leuchtet
bei eingeschaltetem Nebelschlusslicht.
Ist die Automatische Fahrlichtsteuerung,
siehe Seite 161, aktiviert, wird das Abblend-
licht beim Einschalten des Nebelschluss-
lichts automatisch eingeschaltet.
Rechts-/Linksverkehr
Allgemein
Bei Fahrten in Ländern, in denen auf der an-
deren Straßenseite als im Zulassungsland
gefahren wird, sind Maßnahmen zur Ver-
meidung von Blendwirkung der Scheinwer-
fer erforderlich.
Seite 163
Licht BEDIENUNG
163
Online Version für Sach-Nr. 01405A0EE88 - VI/20

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