Betriebsanleitung (I20)
BMW iX
Baujahr: seit 2021
ten zur Verfügung gestellt werden, z. B. Fach-
werkstätten.
Die berechtigten Dritten dürfen diese Daten
ausschließlich zweckbezogen zur Erbringung
des jeweiligen Service- oder Reparaturauftrags
nutzen. So wird verhindert, dass z. B. unnötige
Doppelarbeiten am Fahrzeug ausgeführt wer-
den.
Sicherung der Produktqualität
Die Daten dokumentieren technische Zu-
stände des Fahrzeugs, helfen bei der Fehler-
findung, der Einhaltung von Gewährleistungs-
verpflichtungen und bei der
Qualitätsverbesserung.
Zur Sicherung der Produktqualität und der Ent-
wicklung neuer Produkte können Daten zur
Nutzung einzelner Komponenten und Systeme
ausgelesen werden, z. B. Licht, Bremse, Fens-
terheber, Displays. Diese Daten helfen dem
Hersteller des Fahrzeugs dabei, die Konzep-
tion von Komponenten und Systemen zu opti-
mieren. Die Analyse der Daten bildet auch die
Grundlage für technische Aktionen und gesetz-
lich geforderte Rückrufe.
Darüber hinaus hat der Hersteller die Produkt-
beobachtungspflicht aus dem Produkthaf-
tungsrecht. Zur Erfüllung dieser Pflichten be-
nötigt der Hersteller des Fahrzeugs
Technische Daten aus dem Fahrzeug.
Kulanz und
Gewährleistungsansprüche
Die Daten aus dem Fahrzeug können auch
dazu genutzt werden, Ansprüche des Kunden
auf Gewährleistung und Garantie zu überprü-
fen. Bei geltend gemachten Kulanz- oder Ge-
währleistungsansprüchen werden die ausgele-
senen Daten zur raschen Klärung der
Ansprüche an den Hersteller des Fahrzeugs
übermittelt.
Fehler- und Ereignisspeicher im Fahrzeug
können im Rahmen von Reparatur- oder Ser-
vicearbeiten bei einem Service Partner des
Herstellers oder einem anderen qualifizierten
Service Partner oder einer Fachwerkstatt zu-
rückgesetzt werden.
Kontrolle über die Daten
Datenübertragungen an den Hersteller des
Fahrzeugs zum Zweck der Sicherung der Pro-
duktqualität und der Optimierung der Service-
prozesse können auf Wunsch unterbunden
werden.
Gesetzliche Anforderungen zur
Offenlegung von Daten
Der Hersteller des Fahrzeugs ist im Rahmen
des geltenden Rechts dazu verpflichtet, bei
ihm gespeicherte Daten den Behörden bereit-
zustellen. Diese Bereitstellung von Daten im
erforderlichen Umfang erfolgt im Einzelfall,
z. B. zur Aufklärung einer Straftat.
Staatliche Stellen sind im Rahmen des gelten-
den Rechts dazu befugt, im Einzelfall selbst
Daten aus dem Fahrzeug auszulesen. Infor-
mationen können u. a. aus dem Airbag-Steu-
ergerät ausgelesen werden, z. B. um einen
Unfall aufzuklären.
Im Rahmen rechtlicher Verpflichtungen inner-
halb der EU werden bestimmte Verbrauchsda-
ten des Fahrzeugs, sogenannte OBFCM-Da-
ten, über den Hersteller des Fahrzeugs an die
EU-Kommission übermittelt, z. B. Kraftstoff-
oder Energieverbrauch und zurückgelegte
Strecke. Der Fahrzeughalter kann sich wei-
gern, diese Daten zu diesem Zweck zur Verfü-
gung zu stellen.
Mobile Endgeräte
Je nach Ausstattung können mobile Endge-
räte, z. B. Smartphones, mit dem Fahrzeug
verbunden werden, um Funktionen des Smart-
phones über das Fahrzeug zu bedienen, z. B.
Apple CarPlay. Dabei können z. B. Bild und
Ton des mobilen Endgeräts über das Multime-
diasystem im Fahrzeug ausgegeben werden.
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HINWEISE
Hinweise
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Online Version für Sach-Nr. 01405A54463 - II/22
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