Betriebsanleitung (I20)
BMW iX
Baujahr: seit 2021
Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit einer Aus-
stattung, eines Systems oder einer Funktion
im Fahrzeug kann aufgrund der Beschreibung
in der Betriebsanleitung nicht abgeleitet wer-
den.
Bei Verwendung der entsprechenden Funktio-
nen und Systeme sind die jeweils geltenden
Gesetze und Bestimmungen zu beachten.
Wenn Ausstattungen und Modelle nicht in die-
ser Betriebsanleitung beschrieben sind, ggf.
die beigefügten Zusatzbetriebsanleitungen be-
achten.
Bei Fahrzeugen mit Rechtslenkung sind die
Bedienelemente teilweise anders angeordnet
als in dieser Betriebsanleitung abgebildet.
Aktualität der
Betriebsanleitung
Grundsätzliches
Das hohe Sicherheits- und Qualitätsniveau der
Fahrzeuge wird durch eine ständige Weiterent-
wicklung gewährleistet. In seltenen Fällen kön-
nen sich daraus Abweichungen zwischen der
Beschreibung und dem Fahrzeug ergeben.
Gültigkeit der Betriebsanleitung
Produktion des Fahrzeugs
Zum Zeitpunkt der Produktion im Werk ist die
gedruckte Betriebsanleitung das aktuelle Me-
dium. Aufgrund von Aktualisierungen nach Re-
daktionsschluss kann es zu Unterschieden
zwischen der gedruckten Betriebsanleitung
und der Integrierten Betriebsanleitung im
Fahrzeug kommen.
Hinweise zu Aktualisierungen befinden sich
ggf. im Anhang der gedruckten
Betriebsanleitung zum Fahrzeug.
Nach Software-Aktualisierung im
Fahrzeug
Nach einer Software-Aktualisierung des Fahr-
zeugs, z. B. durch ein Remote Software Up-
grade, enthält die Integrierte Betriebsanleitung
des Fahrzeugs die aktuellsten Informationen.
Eigene Sicherheit
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Bei der Nutzung des Fahrzeugs Folgendes be-
achten:
▷ Betriebsanleitung.
▷ Informationen am Fahrzeug. Aufkleber
nicht entfernen.
▷ Technische Daten des Fahrzeugs.
▷ Die geltenden Gesetze und Sicherheits-
standards des Landes, in dem das Fahr-
zeug bewegt wird.
▷ Fahrzeugpapiere und gesetzliche Doku-
mente.
Gewährleistung
Das Fahrzeug ist technisch auf die Betriebsbe-
dingungen und Zulassungsanforderungen
ausgelegt, die im Land der ersten Auslieferung
herrschen – Homologation. Wenn das Fahr-
zeug in einem anderen Land betrieben werden
soll, muss das Fahrzeug möglicherweise vor-
her an ggf. davon abweichende Betriebsbedin-
gungen und Zulassungsanforderungen ange-
passt werden. Entspricht das Fahrzeug den
Homologationsanforderungen für ein be-
stimmtes Land nicht, können dort keine Ge-
währleistungsansprüche für das Fahrzeug gel-
tend gemacht werden. Der
Gewährleistungsanspruch kann auch erlö-
schen, wenn das Bordnetz verändert wurde,
z. B. durch Steuergeräte, Hardware oder Soft-
ware, die vom Hersteller des Fahrzeugs als
nicht geeignet eingestuft sind. Weitere Infor-
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HINWEISE
Hinweise
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Online Version für Sach-Nr. 01405A54463 - II/22
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