Mazda 2 Betriebsanleitung
Baujahr: seit 2023
Elektromagnetische Kompatibilität
Das Fahrzeug wurde geprüft und erfüllt die Anforderungen der UN-R
*1
-Regelung Nr. 10
bezüglich der elektromagnetischen Kompatibilität. HF-Transmitter, wie z.B. Mobiltelefone,
Amateurradios usw. dürfen nur in das Fahrzeug eingebaut werden, wenn sie den
nachstehenden Bedingungen genügen.
*
1 UN-R bedeutet United Nations Regulation (Bestimmungen der Vereinten Nationen).
Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, dass die eingebauten Geräte den örtlichen
Vorschriften entsprechen. Die Geräte sollten von einem qualifizierten Fachmann eingebaut
werden.
VORSICHT
Bauen Sie keine Transceiver, Mikrofone, Lautsprecher oder andere Geräte in den
Ausdehnungsraum der Airbags.
Befestigen Sie das Antennenkabel nicht an der originalen Fahrzeugverkabelung, den
Kraftsto- oder den Bremsleitungen. Das Antennenkabel darf möglichst nicht parallel zum
Kabelbaum verlegt werden.
Antennen- und Stromkabel müssen mindestens 100 mm von elektronischen Modulen und
Airbags entfernt angeordnet werden.
Verwenden Sie den Zigarettenanzünder und die Zusatzsteckbuchse nicht als Stromquelle
von HF-Geräten.
Antennenpositionen:
: vorne rechts am Dach
: vorne links am Dach
: in der Mitte des Dachs
: beide Heckklappenseiten
(Schrägheck)
Frequenzband (MHz) Maximale Ausgangsleistung (W) Antennenpositionen
50 – 54 50
68 – 87,5 50
142 – 176 50
380 – 470 50
806 – 940 10
Kundeninformationen
Elektromagnetische Kompatibilität
8-45
Mazda2_8LM7-GE-23B_Edition1_old 2022-12-9 12:43:33
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