Betriebsanleitung (G82)

BMW M4 COUPÉ

BMW 4er M4 Coupé (G82) Baujahr: seit 2024

Sicherung der Produktqualität
Die Daten dokumentieren technische Zu-
stände des Fahrzeugs, helfen bei der
Fehlerfindung, der Einhaltung von Gewähr-
leistungsverpflichtungen und bei der Qualitäts-
verbesserung.
Zur Sicherung der Produktqualität und der Ent-
wicklung neuer Produkte können Daten zur
Nutzung einzelner Komponenten und Systeme
ausgelesen werden, z. B. Licht, Bremse, Fens-
terheber, Displays. Diese Daten helfen dem
Hersteller des Fahrzeugs dabei, die Konzep-
tion von Komponenten und Systemen zu opti-
mieren. Die Analyse der Daten bildet auch die
Grundlage für technische Aktionen und gesetz-
lich geforderte Rückrufe.
Darüber hinaus hat der Hersteller die Pro-
duktbeobachtungspflicht aus dem Produkthaf-
tungsrecht. Zur Erfüllung dieser Pflichten be-
nötigt der Hersteller des Fahrzeugs technische
Daten aus dem Fahrzeug. Dazu gehören auch
die Softwarestände im Fahrzeug.
Kulanz und
Gewährleistungsansprüche
Die Daten aus dem Fahrzeug können auch
dazu genutzt werden, Ansprüche des Kun-
den auf Gewährleistung und Garantie zu über-
prüfen. Bei geltend gemachten Kulanz- oder
Gewährleistungsansprüchen werden die aus-
gelesenen Daten zur raschen Klärung der
Ansprüche an den Hersteller des Fahrzeugs
übermittelt.
Fehler- und Ereignisspeicher im Fahrzeug
können im Rahmen von Reparatur- oder Ser-
vicearbeiten bei einem autorisierten Service
Partner oder einem anderen qualifizierten Ser-
vice Partner oder einer Fachwerkstatt zurück-
gesetzt werden.
Kontrolle über die Daten
Datenübertragungen an den Hersteller des
Fahrzeugs zum Zweck der Sicherung der Pro-
duktqualität und der Optimierung der Service-
prozesse können auf Wunsch unterbunden
werden.
Gesetzliche Anforderungen zur
Offenlegung von Daten
Der Hersteller des Fahrzeugs ist im Rahmen
des geltenden Rechts dazu verpflichtet, bei
ihm gespeicherte Daten den Behörden bereit-
zustellen. Diese Bereitstellung von Daten im
erforderlichen Umfang erfolgt im Einzelfall,
z. B. zur Aufklärung einer Straftat.
Staatliche Stellen sind im Rahmen des gelten-
den Rechts dazu befugt, im Einzelfall selbst
Daten aus dem Fahrzeug auszulesen. Infor-
mationen können u. a. aus dem Airbag-Steu-
ergerät ausgelesen werden, z. B. um einen
Unfall aufzuklären.
Im Rahmen rechtlicher Verpflichtungen inner-
halb der EU werden bestimmte Verbrauchsda-
ten des Fahrzeugs, sogenannte OBFCM-Da-
ten, über den Hersteller des Fahrzeugs an
die EU-Kommission übermittelt, z. B. Kraft-
stoff- oder Energieverbrauch und zurückge-
legte Strecke. Der Fahrzeughalter kann sich
weigern, diese Daten zu diesem Zweck zur
Verfügung zu stellen.
Mobile Endgeräte
Je nach Ausstattung können mobile Endge-
räte, z. B. Smartphones, mit dem Fahrzeug
verbunden werden, um Funktionen des Smart-
phones über das Fahrzeug zu bedienen, z. B.
Apple CarPlay. Dabei können z. B. Bild und
Ton des mobilen Endgeräts über das Multime-
diasystem im Fahrzeug ausgegeben werden.
Gleichzeitig werden ausgewählte Informatio-
nen an das mobile Endgerät übertragen. Ab-
hängig von der Art der Einbindung gehören
dazu z. B. Positionsdaten und weitere all-
gemeine Fahrzeuginformationen. Das ermög-
licht die optimale Nutzung ausgewählter Apps,
z. B. Navigation oder Musikwiedergabe. Die
Art der weiteren Datenverarbeitung wird durch
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HINWEISE
Hinweise
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