Betriebsanleitung (G82)

BMW M4 COUPÉ

BMW 4er M4 Coupé (G82) Baujahr: seit 2024

permanent mit dem Mobilfunknetz verbunden,
sondern verbindet sich ausschließlich für die
Zeit des aktiven Notrufs.
Datentypen und ihre Empfänger
Das gesetzliche Notrufsystem darf nur fol-
gende Daten erheben und verarbeiten:
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, zur
schnellen Identifizierung des Fahrzeugs,
z. B. Modell.
Fahrzeugtyp, z. B. Pkw.
Art des Fahrzeugantriebs, zur Abschätzung
von Risiken bei der Bergung, z. B. Brand-
gefahr.
Die Position des Fahrzeugs zum Zeitpunkt
des Unfalls und die letzten drei Standorte
des Fahrzeugs und Fahrtrichtung, um z. B.
auf komplexeren Streckenabschnitten eine
schnellere Ortung des Fahrzeugs zu er-
möglichen.
Protokolldatei der automatischen Aktivie-
rung des Systems und deren Zeitstempel.
Kontrollinformationen, die den Rettungs-
kräften z. B. Informationen darüber geben,
ob der Notruf automatisch oder manuell
ausgelöst wurde.
Ein Zeitstempel zur Bestimmung des Un-
fallzeitpunkts, um die Einsatzplanung der
Rettungskräfte zu optimieren.
Die Fahrtrichtung, um z. B. auf Autobahnen
die Informationen zur Fahrbahnseite zu er-
mitteln.
Die Behörden des Staats, auf dessen Territo-
rium der Notruf des eCall-Systems erfolgt, be-
stimmen die Notrufleitstellen, die die Daten
des gesetzlichen Notrufs empfangen und be-
arbeiten.
Ausgestaltung der Datenverarbeitung
Das gesetzliche Notrufsystem stellt sicher,
dass die im Systemspeicher enthaltenen Da-
ten außerhalb des Systems erst nach Auslösen
eines Notrufs zugänglich sind.
Die für das gesetzliche Notrufsystem erhobe-
nen Daten werden ausschließlich im Fahrzeug
gespeichert und beim Auslösen eines Notrufs
an die Rettungsleitstelle gesendet.
Das gesetzliche Notrufsystem stellt sicher,
dass es nicht rückverfolgbar ist und im Nor-
malbetrieb keine dauerhafte Verfolgung statt-
findet.
Das gesetzliche Notrufsystem stellt sicher,
dass die Daten im internen Speicher des Sys-
tems automatisch und kontinuierlich gelöscht
werden.
Die Daten zum Standort des Fahrzeugs wer-
den im internen Speicher des Systems konti-
nuierlich überschrieben, damit stets höchstens
die letzten drei für die normale Funktionsweise
des Systems erforderlichen aktuellen Stand-
orte des Fahrzeugs zur Verfügung stehen.
Das Protokoll der Tätigkeitsdaten des gesetz-
lichen Notrufsystems eCall wird höchstens so
lange aufbewahrt, wie es erforderlich ist, um
den Zweck der Handhabung des eCall-Not-
rufs zu erfüllen, und auf keinen Fall mehr als
13 Stunden nach dem Zeitpunkt, an dem ein
eCall-Notruf ausgelöst wurde.
Rechte durch Datenverarbeitung
betroffener Personen
Die durch die Datenverarbeitung betroffene
Person, z. B. der Fahrzeughalter, hat das
Recht auf Zugang zu den Daten und kann
ggf. die Berichtigung, Löschung oder Sperrung
von Daten verlangen, die ihn oder sie betref-
fen und deren Verarbeitung nicht den gesetzli-
chen Vorschriften entspricht. Jede gemäß die-
sen Vorschriften vorgenommene Berichtigung,
Löschung oder Sperrung muss den Dritten,
denen die Daten übermittelt wurden, mitge-
teilt werden, sofern das mit verhältnismäßigem
Aufwand möglich ist.
Die durch die Datenverarbeitung betroffene
Person hat das Recht, sich bei der zuständigen
Datenschutzbehörde zu beschweren, wenn sie
der Auffassung ist, dass durch die Verarbei-
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Hinweise
HINWEISE
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