Betriebsanleitung (G82)

BMW M4 COUPÉ

BMW 4er M4 Coupé (G82) Baujahr: seit 2024

tung ihrer personenbezogenen Daten gegen
ihre Rechte verstoßen wurde.
Die Kontaktstelle zur Bearbeitung von Zu-
gangsrechten ist ein autorisierter Service Part-
ner oder ein anderer qualifizierter Service Part-
ner oder eine Fachwerkstatt.
Intelligentes Notrufsystem
Prinzip
Der Fahrzeughalter hat das Recht, wahlweise
das Intelligente Notrufsystem oder das gesetz-
liche Notrufsystem zu verwenden.
Das Intelligente Notrufsystem ermöglicht ma-
nuelle oder automatische Notrufe, z. B. bei Un-
fällen.
Die Notrufe werden von einer Notrufzentrale
angenommen, die durch den Hersteller des
Fahrzeugs beauftragt wurde.
Zusätzlich zum Intelligenten Notrufsystem ist
das gesetzliche Notrufsystem immer in Be-
reitschaft. Das gesetzliche Notrufsystem über-
nimmt den Notruf, falls das Intelligente Not-
rufsystem aus technischen Gründen nicht
funktionsfähig sein sollte, z. B. bei Nicht–Er-
reichbarkeit der durch den Hersteller des Fahr-
zeugs beauftragten Notrufzentrale.
Das System kann so eingestellt werden, dass
Notrufe immer über das gesetzliche Notrufsys-
tem erfolgen und nicht über das Intelligente
Notrufsystem. Die Einstellung kann von einem
autorisierten Service Partner oder einem an-
deren qualifiziertern Service Partner oder eine
Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Weitere Informationen:
Notruf, siehe Seite 359.
Rechtliche Grundlage
Die Verarbeitung personenbezogener Daten
über das Intelligente Notrufsystem entspricht
folgenden Vorschriften:
Schutz personenbezogener Daten: Verord-
nung (EU) 2016/679 des Europäischen Par-
laments und des Rates.
Schutz personenbezogener Daten: Richtli-
nie 2002/58/EG des Europäischen Parla-
ments und des Rates und ihrer mitglieds-
taatlichen Umsetzungsrechtsakte.
Die rechtliche Grundlage zur Aktivierung und
Funktion des Intelligenten Notrufsystems ist
der abgeschlossene ConnectedDrive Vertrag
für diese Funktion.
SIM-Karte
Das Intelligente Notrufsystem wird über die
im Fahrzeug verbaute SIM-Karte für BMW
ConnectedDrive per Mobilfunk ausgeführt. Die
SIM-Karte ist dauerhaft im Mobilfunknetz ein-
gebucht, um einen schnellen Verbindungsauf-
bau zu ermöglichen. Die Daten werden bei
Notfällen an den Hersteller des Fahrzeugs ge-
sendet.
Verbesserung der Qualität
Die bei einem Notruf übertragenen Daten wer-
den vom Hersteller des Fahrzeugs auch zur
Verbesserung der Produkt- und Servicequalität
und ggf. im Rahmen der Unfallforschung ge-
nutzt.
Positionsbestimmung
Die Position des Fahrzeugs kann auf Basis
der Mobilfunkzellen ausschließlich durch den
Anbieter des Mobilfunknetzes bestimmt wer-
den. Eine Verknüpfung von Fahrzeug-Iden-
tifizierungsnummer und Telefonnummer der
verbauten SIM-Karte ist für den Netzwerk-
betreiber nicht möglich. Eine Verknüpfung
von Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Te-
lefonnummer der verbauten SIM-Karte kann
ausschließlich der Hersteller des Fahrzeugs
herstellen.
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HINWEISE
Hinweise
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Online Version für Sach-Nr. 01405A9B2D8 - X/23

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