Fiat Punto (199) Betriebsanleitung

Punto 2012

Fiat Punto (ZAF 199) Baujahr: 2009 - 2012

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KENNTNIS DES
FAHRZEUGES
SICHERHEIT
MOTORSTART
UND FAHREN
KONTROLLLEUCHTEN
UND MELDUNGEN
IM NOTFALL
WARTUNG
UND PFLEGE
TECHNISCHE
DATEN
INHALTSVER-
ZEICHNIS
VOM BENUTZER ZUGEKAUFTES
ZUBEHÖR
Wenn Sie nach dem Erwerb des Fahrzeugs elektrisches Zu-
behör installieren möchten, das eine permanente Strom-
versorgung benötigt (Alarmanlage, Satellitendiebstahlsiche-
rung usw.) oder Zubehör, das die Elektrik belastet, wenden
Sie sich an das Fiat Kundendienstnetz. Das Fachpersonal
kann Ihnen nicht nur das geeignete Zubehör der Lineac-
cessori Fiat vorstellen, sondern überprüft auch, ob die elek-
trische Anlage die geforderte Belastung verkraften kann oder
ob eine stärkere Batterie eingebaut werden muss.
Achtung beim Anbau von zusätzlichen
Spoilern, Leichtmetallfelgen und nicht se-
rienmäßigen Radkappen. Hierdurch kann die
Belüftung der Bremsen und damit ihre Wirksam-
keit bei starken oder wiederholten Bremsvorgän-
gen oder auf abfälligen Strecken eingeschränkt
werden. Vergewissern Sie sich weiterhin, dass kei-
ne Fußmatten usw. den Pedalweg behindern.
ZUR BEACHTUNG
INSTALLATION ELEKTRISCHER/
ELEKTRONISCHER GERÄTE
Elektrische/elektronische Geräte, die nach dem Kauf des
Fahrzeuges und Zuge der After-Sales-Betreuung installiert
werden, müssen mit folgendem Kennzeichen versehen sein:
Fiat Auto S.p.A. genehmigt die Montage von Sende– und
Empfangsgeräten unter der Voraussetzung, dass diese fach-
gerecht und unter Einhaltung der Herstellerangaben bei
einem Fachbetrieb installiert werden.
ZUR BEACHTUNG Der Einbau von Geräten, die zu Ver-
änderungen der Fahrzeugeigenschaften führen, können zum
Entzug der Fahrerlaubnis seitens der zuständigen Behörden
sowie zum Verfall des Garantieanspruchs für Defekte führen,
die durch die genannte Abänderung zustande kommen oder
direkt oder indirekt auf diese zurückzuführen sind.
Fiat Auto S.p.A. verweigert jegliche Haftung für Schäden,
die aus der Installation von Zubehörteilen, die nicht von
Fiat Auto S.p.A. geliefert oder empfohlen werden, und
nicht den gelieferten Vorschriften entsprechen.
FUNKSENDER UND MOBILTELEFONE
Mobiltelefone und andere Funkgeräte (zum Beispiel CB-
Geräte für Funkamateure o. Ä.) dürfen im Fahrzeuginne-
ren nur dann benutzt werden, wenn eine separate
Außenantenne am Fahrzeug installiert wurde.
ZUR BEACHTUNG Die Verwendung dieser Vorrichtun-
gen im Fahrgastraum (ohne Außenantenne) kann außer
den möglichen Schäden an der Gesundheit der Passagie-
re auch Betriebsstörungen in den elektronischen Syste-
men des Fahrzeugs bewirken, die somit die Sicherheit des
Fahrzeugs beeinträchtigen können.
Außerdem könnte die Abschirmwirkung des Fahr-
zeugaufbaus die Sende– und Empfangsleistung dieser Gerä-
te beeinträchtigen.
Für die Verwendung von offiziell in der EG zugelassenen
Mobiltelefonen (GSM, GPRS, UMTS) wird empfohlen, sich
strengstens an die Anweisungen des jeweiligen Herstellers
zu halten.

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