NIO ET7 Betriebsanleitung
Baujahr: seit 2022
Notfallmaßnahmen
Das
112-basierte
eCall-Fahrzeugsystem
Übersicht
Das
112-basierte
eCall-Fahrzeugsystem
ist
für
neue
Fahrzeugmodelle
in
allen
EU-Ländern
vorgeschrieben.
Im
Falle
eines
schweren
Unfalls
kann
das
eCall-
System
Sie
über
eine
Audioverbindung
automatisch
mit
einem
entsprechenden
PSAP
(Public
Safety
Answering
Point)
in
Verbindung
setzen,
wenn
das
Fahrzeugsicherheitssystem
ausgelöst
wird,
oder
manuell,
wenn
Sie
die
SOS-Taste
auf
der
Dachkonsole
drücken.
Das
112-basierte
eCall-Fahrzeugsystem
ist
standardmäßig
aktiviert.
Es
wird
automatisch
aktiviert,
wenn
bei
einem
schweren
Unfall
die
Aktivierungsstufe
für
Gurtstraffer
oder
Airbags
erreicht
wird.
Das
112-basierte
eCall-Fahrzeugsystem
kann
bei
Bedarf
auch
manuell
aktiviert
werden.
Um
den
eCall
manuell
zu
aktivieren,
betätigen
Sie
die
SOS-Taste
auf
der
Dachkonsole
für
mehr
als
250
Millisekunden
und
lassen
Sie
die
Taste
innerhalb
von
10
Sekunden
los.
Der
manuelle
Auslöser
ist
so
konstruiert,
dass
Fehlbedienungen
vermieden
werden.
Zum
Beenden
des
Anrufs
drücken
Sie
die
SOS-Taste
innerhalb
von
fünf
Sekunden
nach
dem
ersten
Drücken
erneut
und
lassen
Sie
sie
los.
Im
Falle
einer
kritischen
Systemstörung
kann
das
112-basierte
eCall-
Fahrzeugsystem
beeinträchtigt
werden.
Die
Hintergrundbeleuchtung
der
SOS
Taste
zeigt
den
Status
des
Notrufs
an.
Durchgehend
grün
zeigt
an,
dass
das
eCall-System
normal
funktioniert;
grünes
Blinken
zeigt
an,
dass
ein
Notruf
getätigt
wird;
rotes
Blinken
zeigt
an,
dass
das
eCall-System
eine
kleine
Störung
hat,
aber
noch
aktiviert
werden
kann;
durchgehend
rot
zeigt
an,
dass
das
eCall-System
eine
größere
Störung
hat
und
nicht
aktiviert
werden
kann.
In
diesem
Fall
finden
Sie
die
Fehlermeldung
auf
dem
Center-Display
und
können
sich
bei
Bedarf
an
NIO
wenden.
Datenverarbeitung
Die
Verarbeitung
von
personenbezogenen
Daten
durch
das
112-basierte
eCall-
Fahrzeugsystem
entspricht
den
Vorschriften
zum
Schutz
personenbezogener
Daten,
die
in
den
Richtlinien
95/46/EG
(1)
und
2002/58/EG
(2)
des
Europäischen
Parlaments
und
des
Rates
festgelegt
sind,
und
beruht
insbesondere
auf
der
Notwendigkeit,
die
lebenswichtigen
Interessen
der
Personen
gemäß
Art.
7(d)
der
Richtlinie
95/46/EG
(3)
zu
schützen.
Die
Verarbeitung
dieser
Daten
ist
bei
Notrufen
gemäß
§5(2)
der
Verordnung
(EU)
2015/758
streng
auf
den
Zweck
der
Bearbeitung
des
Notrufs
unter
der
einheitlichen
europäischen
Notrufnummer
112
beschränkt.
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