Betriebsanleitung (F70)
BMW 1er
Baujahr: seit 2024
Das gesetzliche Notrufsystem eCall nutzt die
Infrastruktur einer öffentlichen Notrufnummer,
z. B. 112 innerhalb der EU.
Informationen über das gesetzliche Notrufsys-
tem eCall, seinen Betrieb und seine Funktio-
nen befinden sich im Kapitel Notruf.
Der z. B. innerhalb der EU auf dem 112-Not-
ruf basierende eCall-Dienst ist ein öffentlicher
Dienst von allgemeinem Interesse und wird
kostenlos zur Verfügung gestellt.
Im Falle eines schweren Unfalls wird das ge-
setzliche Notrufsystem über bordeigene Sen-
soren standardmäßig automatisch aktiviert.
Darüber hinaus wird es automatisch ausgelöst,
wenn das Fahrzeug mit einem Intelligenten
Notrufsystem ausgerüstet ist, falls dieses im
Falle eines schweren Unfalls nicht funktioniert.
Das gesetzliche Notrufsystem kann im Be-
darfsfall auch manuell ausgelöst werden.
Im Falle eines kritischen Systemversagens,
durch das das gesetzliche Notrufsystem außer
Betrieb gesetzt würde, erhalten die Fahrzeug-
insassen eine Warnung.
Weitere Informationen:
▷
Notruf, siehe Seite 413.
▷ Funktionsstörung, siehe Seite 415.
Informationen zur Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten
über das gesetzliche Notrufsystem eCall ent-
spricht folgenden Vorschriften:
▷
Schutz personenbezogener Daten: Verord-
nung (EU) 2016/679 des Europäischen Par-
laments und des Rates.
▷ Schutz personenbezogener Daten: Richtli-
nie 2002/58/EG des Europäischen Parla-
ments und des Rates und ihrer mitglieds-
taatlichen Umsetzungsrechtsakte.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten
ist auf den Zweck begrenzt, die eCall-Notrufe
an die einheitliche europäische Notrufnummer
112 zu übermitteln.
SIM-Karte
Das gesetzliche Notrufsystem wird über eine
eigene im Fahrzeug verbaute SIM-Karte per
Mobilfunk ausgeführt. Diese SIM-Karte ist nicht
permanent mit dem Mobilfunknetz verbunden,
sondern verbindet sich ausschließlich für die
Zeit des aktiven Notrufs.
Datentypen und ihre Empfänger
Das gesetzliche Notrufsystem darf nur fol-
gende Daten erheben und verarbeiten:
▷ Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, zur
schnellen Identifizierung des Fahrzeugs,
z. B. Modell.
▷ Fahrzeugtyp, z. B. Pkw.
▷ Art des Fahrzeugantriebs, zur Abschätzung
von Risiken bei der Bergung, z. B. Brand-
gefahr.
▷ Die Position des Fahrzeugs zum Zeitpunkt
des Unfalls und die letzten drei Standorte
des Fahrzeugs und Fahrtrichtung, um z. B.
auf komplexeren Streckenabschnitten eine
schnellere Ortung des Fahrzeugs zu er-
möglichen.
▷ Protokolldatei der automatischen Aktivie-
rung des Systems und deren Zeitstempel.
▷ Kontrollinformationen, die den Rettungs-
kräften z. B. Informationen darüber geben,
ob der Notruf automatisch oder manuell
ausgelöst wurde.
▷ Ein Zeitstempel zur Bestimmung des Un-
fallzeitpunkts, um die Einsatzplanung der
Rettungskräfte zu optimieren.
▷ Die Fahrtrichtung, um z. B. auf Autobahnen
die Informationen zur Fahrbahnseite zu er-
mitteln.
Die Behörden des Staats, auf dessen Territo-
rium der Notruf des eCall-Systems erfolgt, be-
stimmen die Notrufleitstellen, die die Daten
des gesetzlichen Notrufs empfangen und be-
arbeiten.
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Hinweise
HINWEISE
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Online Version für Sach-Nr. 01405B46951 - VI/24
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