Betriebsanleitung (F70)
BMW 1er
Baujahr: seit 2024
Ausgestaltung der Datenverarbeitung
Das gesetzliche Notrufsystem stellt sicher,
dass die im Systemspeicher enthaltenen Da-
ten außerhalb des Systems erst nach Auslösen
eines Notrufs zugänglich sind.
Die für das gesetzliche Notrufsystem erhobe-
nen Daten werden ausschließlich im Fahrzeug
gespeichert und beim Auslösen eines Notrufs
an die Rettungsleitstelle gesendet.
Das gesetzliche Notrufsystem stellt sicher,
dass es nicht rückverfolgbar ist und im Nor-
malbetrieb keine dauerhafte Verfolgung statt-
findet.
Das gesetzliche Notrufsystem stellt sicher,
dass die Daten im internen Speicher des Sys-
tems automatisch und kontinuierlich gelöscht
werden.
Die Daten zum Standort des Fahrzeugs wer-
den im internen Speicher des Systems konti-
nuierlich überschrieben, damit stets höchstens
die letzten drei für die normale Funktionsweise
des Systems erforderlichen aktuellen Stand-
orte des Fahrzeugs zur Verfügung stehen.
Das Protokoll der Tätigkeitsdaten des gesetz-
lichen Notrufsystems eCall wird höchstens so
lange aufbewahrt, wie es erforderlich ist, um
den Zweck der Handhabung des eCall-Not-
rufs zu erfüllen, und auf keinen Fall mehr als
13 Stunden nach dem Zeitpunkt, an dem ein
eCall-Notruf ausgelöst wurde.
Rechte durch Datenverarbeitung
betroffener Personen
Die durch die Datenverarbeitung betroffene
Person, z. B. der Fahrzeughalter, hat das
Recht auf Zugang zu den Daten und kann
ggf. die Berichtigung, Löschung oder Sperrung
von Daten verlangen, die ihn oder sie betref-
fen und deren Verarbeitung nicht den gesetzli-
chen Vorschriften entspricht. Jede gemäß die-
sen Vorschriften vorgenommene Berichtigung,
Löschung oder Sperrung muss den Dritten,
denen die Daten übermittelt wurden, mitge-
teilt werden, sofern das mit verhältnismäßigem
Aufwand möglich ist.
Die durch die Datenverarbeitung betroffene
Person hat das Recht, sich bei der zuständigen
Datenschutzbehörde zu beschweren, wenn sie
der Auffassung ist, dass durch die Verarbei-
tung ihrer personenbezogenen Daten gegen
ihre Rechte verstoßen wurde.
Die Kontaktstelle zur Bearbeitung von Zu-
gangsrechten ist ein autorisierter Service Part-
ner oder ein anderer qualifizierter Service Part-
ner oder eine Fachwerkstatt.
Intelligentes Notrufsystem
Allgemein
Der Fahrzeughalter hat das Recht, wahlweise
das Intelligente Notrufsystem oder das gesetz-
liche Notrufsystem zu verwenden.
Das Intelligente Notrufsystem ermöglicht ma-
nuelle oder automatische Notrufe, z. B. bei Un-
fällen.
Die Notrufe werden von einer Notrufzentrale
angenommen, die durch den Hersteller des
Fahrzeugs beauftragt wurde.
Zusätzlich zum Intelligenten Notrufsystem ist
das gesetzliche Notrufsystem immer in Be-
reitschaft. Das gesetzliche Notrufsystem über-
nimmt den Notruf, falls das Intelligente Not-
rufsystem aus technischen Gründen nicht
funktionsfähig sein sollte, z. B. bei Nicht–Er-
reichbarkeit der durch den Hersteller des Fahr-
zeugs beauftragten Notrufzentrale.
Das System kann so eingestellt werden, dass
Notrufe immer über das gesetzliche Notrufsys-
tem erfolgen und nicht über das Intelligente
Notrufsystem. Die Einstellung kann von einem
autorisierten Service Partner oder einem an-
deren qualifizierten Service Partner oder einer
Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Weitere Informationen:
Notruf, siehe Seite 413.
Seite 18
HINWEISE
Hinweise
18
Online Version für Sach-Nr. 01405B46951 - VI/24
Benötigen Sie Hilfe?
Haben Sie eine Frage zu Ihrem BMW und die Antwort steht nicht im Handbuch? Stellen Sie hier Ihre Frage. Geben Sie eine klare und umfassende Beschreibung des Problems und Ihrer Frage an. Je besser Ihr Problem und Ihre Frage beschrieben sind, desto einfacher ist es für andere BMW-Besitzer, Ihnen eine gute Antwort zu geben.
Wie zufrieden sind Sie mit dieser Seite?