Alpine A110 Bedienungs- und Wartungsanleitung

Alpine A110 (A110) Baujahr: seit 2017

anneaux de remorquage ...........................
(jusqu’à la fin de l’UD)
remorquage
dépannage ...........................................
(jusqu’à la fin de l’UD)
5.31
DEU_UD73537_5
Remorquage : dépannage (XEF - Alpine)
Remorquage : dépannage
ABSCHLEPPEN: Pannenhilfe (1/2)
Bringen Sie das Getriebe vor allen Ab-
schleppvorgängen in die N-Stellung (siehe
Abschnitt „Automatikgetriebe“ in Abschnitt 2),
entriegeln Sie die Lenksäule und lösen
Sie dann die Feststellbremse (siehe Ab-
schnitt „Elektronische Parkbremse“ in Kapi-
tel 2).
Wenn der Gangwahlhebel nicht in Posi-
tion N gebracht werden kann, wenden Sie
sich an eine Vertragswerkstatt.
Entriegelung der Lenksäule
Unter der Voraussetzung, dass sich die Key-
card im Fahrgastraum befindet, den Motor-
startknopf drücken (ohne das Bremspedal
zu betätigen, da andernfalls der Motor
gestartet wird) bzw. (fahrzeugabhängig)
die Fernbedienungskarte in das Lesege-
rät einführen (siehe „Starten, Abstellen des
Motors“ in Abschnitt 2).
Die Lenksäule entriegelt und die Zubehör-
funktionen werden mit Strom versorgt: Sie
können die Fahrzeugbeleuchtung aktivieren
(Kurvenbeleuchtung, Bremsleuchten…). Bei
Dunkelheit muss das Fahrzeug beleuchtet
sein.
Während des Abschleppvor-
gangs je nach Fahrzeug die
Keycard im Fahrzeug belassen
bzw. die Fernbedienungskarte
nicht aus dem Lesegerät entfernen.
Gefahr der Verriegelung der Lenk-
säule.
Nach Abschluss des Abschleppvorgangs
das Fahrzeug mit der Keycard verriegeln
(siehe „Keycard: Allgemeine Informationen,
Verwendung“ und „Keycard Handsfree: Ver-
wendung“ in Kapitel 1): Gefahr einer Entla-
dung der Batterie.
Bei abgestelltem Motor ist die Druckumlauf-
schmierung des Getriebes nicht gewährleis-
tet. Transportieren Sie das Fahrzeug auf
einem Wagen mit Pritsche.
In Ausnahmefällen darf das Fahrzeug mit
allen vier Rädern am Boden abgeschleppt
werden, allerdings nur vorwärts, mit Gang-
wahlhebel in Leerlaufstellung N, über eine
maximale Strecke von 80 km und mit einer
Geschwindigkeit von höchstens 25 km/h.
Die für das Abschleppen geltenden gesetzli-
chen Bestimmungen müssen unbedingt be-
achtet werden.

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