Betriebsanleitung (E30)

316, 318i, 320i, 325e, 325i, 324d

BMW 3er Limousine (E30) Baujahr: 1982 - 1987

Anhängerbetrieb 4-31
Ist der serienmäßige Auöenrückspfegel
für den Anhängerbetrieb nicht mehr aus
reichend, schreibt der Gesetzgeber für
diesen Fall zwei Außenrückspiegel vor.
die beide Anhänger-Hinterkanten In das
Blickfeld des Fahrers rücken. Solche
Spiegel, auch mit einstellbaren Spiegel
armen und für den Solobetrieb abnehm
bar, erhalten Sie bei Ihrem BMW Kunden
dienst zur nachträglichen Montage.
Die Steigfähigkeit ihres BMW ist im In
teresse Ihrer Sicherheit und eines rei
bungslosen Verkehrsflusses auf Steigun
gen von 12% begrenzt. Es ist daher, z. ß.
bei Alpenüberquerungen, notwendig, vor
Fahrtantritt die Reiseroute sorgfältig fest-
zulegen. Automobil- und Garavandubs
bieten dafür entsprechende Straßenkar
ten an.
Dabei ist nicht nur zu berücksichtigen, an
welchen Steigungen noch angefahren
werden kann, besonderes Augenmerk ist
auch den Gefällstrecken zu schenken, da
die mitunter begrenzte Wirkung der An
hängerbremse beachtet werden muß. Vor
Gefällstrecken grundsätzlich in den
nächst kleineren Gang - ggf. bis In den
ersten Gang oder die entsprechende
Fahrstufe - zurückschalten und langsam
talwärts fahren. Fußbremse ausschließ
lich in kurzen Intervallen betätigen.
Bei Anti-Blockler-System {ABS) empfeh
len wir bei Bedarf Regelbremsungen -
Blockieren der Räder wird durch ABS-
Regelung verhindert. Speziell auf Fahr-
bahnen mit geringen Reibwerten (Stra
ßenglätte) kann der Bremsweg des Ge
spannes durch eine Regelbremsung
deutlich verkürzt werden.
Lassen Sie unbedingt vor Gebirgsfahrten
die Funktionsbereitschaft der Anhänger
bremse von einer autorisierten Kunden
dienstwerkstatt überprüfen.
Der Reifenfülldruck muß vor Antritt einer
Fahrt mit Anhänger auf den entsprechen
den Wert angehoben werden. Beachten
Sie die ReifenfüHdruck-Vgrschriften des
Anhänger-Herstellers.
Von der Beschaffenheit der Reifen und
der Einhaltung der vorgeschriebenen Rei
fenfülldrücke hängt nicht nur die Reifenle
bensdauer, sondern in hohem Maße auch
die Fahrsicherheit ab.
Vor Fahrtantritt ist die einwandfreie Funk
tion der Heckleuchten des Anhängers
unbedingt zu prüfen.
Während der Fahrt ist der Aufenthalt von
Personen im Anhänger unzulässig!
Bei Auslandsreisen Ist das Nationalität«-
Schild des eigenen Landes am Wagen
heck - bei Anhängerbetrieb auch am
Heck des Anhängers - generell vorge
schrieben.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei
Anhängerbetrieb beträgt auf Landstraßen
und Autobahnen 80 km/n. In der Bundes
republik Deutschland ist dies auch die
gesetzliche Obergrenze. Sind im Ausland
höhere Geschwindigkeiten zulässig,
empfehlen wir aus Gründen der Fahr
sicherheit. ebenfalls nicht schneller als
80 km/h zu fahren.

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