Skoda Kamiq Betriebsanleitung

Skoda Kamiq (NW) Baujahr: 2019 - 2024

Informationen zu den Funkanlagen im
Fahrzeug
Ihr Fahrzeug verfügt über verschiedene Funkanlagen.
Die Hersteller dieser Funkanlagen erklären, dass die-
se Anlagen den Vorgaben der Richtlinie 2014/53/EU
sowie der Technischen Vorschrift über Funkanla-
gen, die durch den Beschluss des Ministerkabi-
netts der Ukraine vom 25. Mai 2017 Nr. 355 geneh-
migt wurde, entsprechen.
Zur Anzeige von Informationen zur Richtlinie
2014/53/EU, zur Angleichung rechtlicher Vorschrif-
ten der Mitgliedsstaaten in Bezug auf die Vermark-
tung von Funkanlagen, zur Technischen Vorschrift
über Funkanlagen, die durch den Beschluss des Mi-
nisterkabinetts der Ukraine vom 25. Mai 2017 Nr.
355 genehmigt wurde sowie zur Konformitätser-
klärung wie folgt vorgehen.
1. Den QR-Code einlesen oder die folgende Adres-
se in den Webbrowser eingeben.
http://go.skoda.eu/owners-manuals
2. Auf „Choose your manual“ klicken.
3. Das gewünschte Modell auswählen - es wird ein
Menü mit den Anleitungen angezeigt.
4. Den Bauzeitraum sowie die Sprache auswählen.
5. Die Datei „Informationen zur Richtlinie
2014/53/EU“ oder „Informationen zur Techni-
schen Vorschrift über Funkanlagen Nr. 355“ im
pdf-Format wählen.
Rechte aus mangelhafter Erfüllung,
ŠKODA Garantie für Neuwagen, ŠKODA
Mobilitätsgarantie und Optionale ŠKODA
Garantieverlängerung
Rechte aus mangelhafter Erfüllung
Ihr ŠKODA Partner als Verkäufer haftet Ihnen gegen-
über für Sachmängel an Ihrem ŠKODA Neuwagen, an
ŠKODA Original Teilen und an ŠKODA Original Zube-
hör im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften
und dem Kaufvertrag.
Der Käufer ist berechtigt, die Rechte aus mangelhaf-
ter Erfüllung beim zuständigen ŠKODA Partner ab
dem Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe geltend zu
machen. Das Datum der Fahrzeugübergabe ist zu-
sammen mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer
(VIN) ordnungsgemäß im Kapitel „Dokumentation
der Fahrzeugübergabe“ dieser Betriebsanleitung do-
kumentiert.
ŠKODA Garantie für Neuwagen
Über die aus rechtlichen Vorschriften hervorgehen-
den Rechte aus mangelhafter Erfüllung hinaus ge-
währt Ihnen die Gesellschaft ŠKODA AUTO die ŠKO-
DA Garantie für Neuwagen (nachfolgend als „ŠKODA
Garantie“ bezeichnet), nach den im weiteren Text be-
schriebenen Konditionen.
Im Rahmen der ŠKODA Garantie wird die Gesell-
schaft ŠKODA AUTO folgende Leistungen bereit-
stellen.
Kostenlose Reparatur von Schäden aufgrund eines
Mangels, die innerhalb von zwei Jahren ab Beginn
der ŠKODA Garantie an Ihrem Fahrzeug auftreten.
Kostenlose Reparatur von Schäden aufgrund eines
Lackmangels, die innerhalb von drei Jahren ab Be-
ginn der ŠKODA Garantie an Ihrem Fahrzeug auf-
treten.
Kostenlose Reparatur von Durchrostungen an der
Karosserie, die innerhalb von zwölf Jahren ab Ga-
rantiebeginn an Ihrem Fahrzeug auftreten. Als
Durchrostungen der Karosserie sind ausschließlich
Durchrostungen von Karosserieblechen von der In-
nenseite zur Außenseite von der ŠKODA Garantie
erfasst.
Der Beginn der ŠKODA Garantie ist der Tag, an dem
der Neuwagen durch einen ŠKODA Partner dem ers-
ten Käufer, der kein ŠKODA Partner ist, zur Benut-
zung übergeben wird
1)
.
Der ŠKODA Partner trägt dieses Datum in die zuge-
hörigen Systeme des Herstellers ein. Jeder beliebige
ŠKODA Partner teilt Ihnen dieses Datum auf Anfrage
mit.
Die Fahrzeugreparatur im Rahmen der ŠKODA Ga-
rantie kann durch Ersatz oder Instandsetzung der
mangelhaften Teile erfolgen. Über die Art der Fahr-
zeugreparatur entscheidet der ŠKODA Servicepart-
ner. Die Fahrzeugreparatur erfolgt innerhalb einer
entsprechend den Möglichkeiten des ŠKODA Ser-
vicepartners angemessenen Frist. Ersetzte Teile wer-
den zum Eigentum des ŠKODA Servicepartners.
Weitergehende Ansprüche aus der ŠKODA Garantie
bestehen nicht. Insbesondere entsteht kein An-
spruch auf Ersatzlieferung, kein Rücktrittsrecht, kein
Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzwagens für
die Dauer der Nachbesserung und auf Schadener-
satz.
Die ŠKODA Garantie kann bei jedem beliebigen ŠKO-
DA Servicepartner geltend gemacht werden.
1)
Aufgrund der Anforderungen der allgemein verbindlichen landesspezifischen gesetzlichen Bestimmungen,
kann anstatt des Datums der Fahrzeugübergabe das Datum der Erstzulassung angegeben werden.
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Technische Daten und Vorschriften › Informationen zu den Funkanlagen im Fahrzeug

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