Opel Grandland B Betriebsanleitung

Opel Grandland 2. Generation Baujahr: seit 2024

WARNUNG
Dieses System soll nicht die
Verantwortung des Fahrers für das
Führen des Fahrzeugs und die
Vorausschau ersetzen. Es warnt
den Fahrer, dass sein Fahrzeug
mit dem Vorderfahrzeug, einem
Fußgänger oder einem Fahrradfahrer
zu kollidieren droht. Unmittelbar vor
dem drohenden Aufprall reduziert es
die Geschwindigkeit des Fahrzeugs,
um einen Zusammenstoß zu vermeiden
oder dessen Schwere zu begrenzen.
Das System wird möglicherweise auch
bei Tieren ausgelöst. Allerdings werden
Tiere, die kleiner als 0,5 m sind,
oder Gegenstände auf der Straße
möglicherweise nicht erkannt.
Nach einem plötzlichen Spurwechsel
benötigt das System eine gewisse Zeit
zum Erkennen des vorausfahrenden
Fahrzeugs.
Der Fahrer muss immer bereit sein, zu
bremsen und zu lenken, um Kollisionen
zu vermeiden.
Der Fahrer kann die automatische
Notbremsung durch starkes Drehen
des Lenkrads und / oder durch
festes Niedertreten des Gaspedals
übersteuern.
Um den vollen Pedalweg zu
gewährleisten, darf der Pedalweg nicht
durch Füße oder Fußmatten behindert
werden.
Aktivierung/Deaktivierung
Je nach Version ist das System
standardmäßig bei jedem Motorstart
automatisch aktiv, auch wenn es beim
letzten Zündzyklus deaktiviert wurde.
Zu weiteren Informationen siehe ð Seite
148
Das System kann über die
Fahrzeugeinstellungen
auf dem Info-
Display aktiviert oder deaktiviert werden.
Info-Display ð Seite 74
Je nach Version ist die Deaktivierung nur
im Stillstand möglich.
leuchtet auf, wenn es deaktiviert
ist, und es wird eine Meldung auf dem
Display angezeigt.
Funktionen
Je nach Fahrzeugkonfiguration und
erkannten Objekten gibt es mehrere
Geschwindigkeitsbereiche, in denen das
System funktionsfähig ist.
Die aktive Gefahrenbremsung ist bei
Erkennung von Fußgängern oder
Radfahrern bis 80 km/h funktionsfähig.
Bei Fahrzeugen, die mit Radarsensor
und Frontkamera ausgestattet sind, ist
die aktive Gefahrenbremsung bis 80
km/h funktionsfähig, wenn ein stehendes
Fahrzeug oder ein Motorradfahrer
erkannt wurde.
Bei Fahrzeugen, die mit Radarsensor
und Frontkamera ausgestattet sind,
ist die aktive Gefahrenbremsung bei
Geschwindigkeiten zwischen 8 km/h
und 140 km/h funktionsfähig, wenn ein
fahrendes Fahrzeug erkannt wurde.
Die aktive Gefahrenbremsung ist bei
Erkennung von Fußgängern oder
Radfahrern bis 80 km/h funktionsfähig.
Bei Fahrzeugen, die mit Radarsensor
und Frontkamera ausgestattet sind, ist
die aktive Gefahrenbremsung bis 80
km/h funktionsfähig, wenn ein stehendes
Fahrzeug oder ein Motorradfahrer
erkannt wurde.
Bei Fahrzeugen, die mit Radarsensor
und Frontkamera ausgestattet sind,
ist die aktive Gefahrenbremsung bei
Geschwindigkeiten zwischen 8 km/h
und 140 km/h funktionsfähig, wenn ein
fahrendes Fahrzeug erkannt wurde.
Das System umfasst die folgenden
Funktionen:
Auffahrwarnsystem
Notbremsassistent
Erweiterte Fahrassistenzsysteme 149
Opel Grandland Modelle
  • Grandland
  • Grandland Electric

Benötigen Sie Hilfe?

Haben Sie eine Frage zu Ihrem Opel und die Antwort steht nicht im Handbuch? Stellen Sie hier Ihre Frage. Geben Sie eine klare und umfassende Beschreibung des Problems und Ihrer Frage an. Je besser Ihr Problem und Ihre Frage beschrieben sind, desto einfacher ist es für andere Opel-Besitzer, Ihnen eine gute Antwort zu geben.