Opel Mokka B Betriebsanleitung

Opel Mokka (U) Baujahr: seit 2024

wenn das Fahrzeug mit Schneeketten
ausgerüstet ist
wenn ein Reserverad montiert wird,
das kleiner ist als die anderen Räder
vor der Fahrzeugwäsche in einer
automatischen Waschanlage
vor dem Fahren auf eine Rollende
Landstraße in einer Werkstatt
bei einer Beschädigung der
Windschutzscheibe in der Nähe der
Kamera
bei einer Beschädigung oder
Verformung des Frontstoßfängers
bei einer Falschausrichtung der
Radareinheit aufgrund eines Aufpralls
am Frontstoßfänger
wenn die Bremsleuchten nicht
funktionieren
Störung
Ist die Systemfunktion gestört oder das
System nicht verfügbar, z. B. während
der Initialisierung, leuchtet
auf dem
Kombiinstrument.
Bei einer Störung des Systems leuchtet
im Kombiinstrument, eine Meldung
wird angezeigt und ein Signalton wird
ausgegeben. Hilfe einer Werkstatt in
Anspruch nehmen. leuchtet auf
dem Kombiinstrument zusammen mit
einer Meldung auf, die darauf hinweist,
dass die Sensoren oder die Kamera
verdeckt sein könnten. Das Fahrzeug
anhalten und prüfen, ob eine Reinigung
erforderlich ist. Wenn nach der
Reinigung der Kamera immer noch
leuchtet, wenden Sie sich an eine
Werkstatt..
kann auch leuchten, wenn
eine Funktionsstörung des Infotainment-
Systems vorliegt.
Wenn
und
nach dem
Abstellen und Neustarten des Motors
im Fahrerinfodisplay leuchten, Hilfe einer
Werkstatt in Anspruch nehmen.
Auffahrwarnsystem (FCW)
Das Auffahrwarnsystem warnt den
Fahrer bei Gefahr einer Kollision mit
einem vorausfahrenden Fahrzeug, einem
Fahrradfahrer oder einem Fußgänger.
WARNUNG
Das Auffahrwarnsystem ist nur ein
Warnsystem und betätigt nicht die
Bremsen. Wenn man sich einem
vorausfahrenden Fahrzeug zu schnell
nähert, bleibt möglicherweise nicht
genug Zeit, um einen Aufprall zu
vermeiden.
Der Fahrer trägt die
volle Verantwortung für einen
angemessenen Sicherheitsabstand, der
sich nach den Verkehrs-, Wetter- und
Sichtverhältnissen richtet.
Während der Fahrt ist stets die
volle Aufmerksamkeit des Fahrers
erforderlich. Der Fahrer muss immer
bereit sein, einzugreifen und zu
bremsen.
Aktivierung
Das Auffahrwarnsystem ist bei
Erkennung von Fußgängern oder
Radfahrern bis 80 km/h funktionsfähig.
Das Auffahrwarnsystem greift bei einer
Geschwindigkeit zwischen 5 km/h und
140 km/h ein, wenn ein Fahrzeug erkannt
wird.
Warnen des Fahrers
Der Fahrer wird wie folgt gewarnt:
Erweiterte Fahrassistenzsysteme
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