Opel Mokka B Betriebsanleitung

Opel Mokka (U) Baujahr: seit 2024

leuchtet auf dem Kombiinstrument
zusammen mit einer Meldung auf, die
darauf hinweist, dass die Frontkamera
verdeckt sein könnte. Das Fahrzeug
anhalten und prüfen, ob die Kamera
gereinigt werden muss. Wenn nach
der Reinigung der Kamera immer noch
leuchtet, wenden Sie sich an eine
Werkstatt..
Spurhalteassistent (LKA)
Der Spurhalteassistent trägt dazu bei,
ein unbeabsichtigtes Verlassen der
Fahrspur zu vermeiden. Die Frontkamera
überwacht Straßenränder sowie die
Spurmarkierungen, zwischen denen das
Fahrzeug fährt.
Wenn sich das Fahrzeug
dem Straßenrand oder einer
Fahrspurmarkierung nähert, wird das
Lenkrad leicht bewegt, um das Fahrzeug
wieder in die Spur zurückzuführen. Der
Fahrer spürt dabei, wie sich das Lenkrad
dreht. In die gleiche Richtung lenken,
falls das System nicht ausreichend
eingreift. Leicht gegenlenken, wenn
Spurwechsel beabsichtigt ist.
Lenkt das System das Fahrzeug wieder
in die richtige Spur, blinkt
gelb im
Kombiinstrument. Der Spurhalteassistent
lenkt das Fahrzeug nicht fortwährend.
Ein unbeabsichtigtes Verlassen der
Fahrspur wird vom System nicht
angenommen, wenn die Blinker betätigt
werden und während einiger Sekunden
nach dem Ausschalten der Blinker.
Das System informiert den Fahrer mittels
einer Meldung und eines Signaltons,
wenn eine Korrektur länger als zehn
Sekunden ausgeführt wird. Sollte der
Fahrer das Fahrzeug immer noch nicht
in der Spur halten können, wird die
Korrektur nach kurzer Zeit unterbrochen.
Wenn das Loslassen des Lenkrads
während der Fahrt erkannt wird,
erscheint eine Warnmeldung im
Kombiinstrument und wird von einem
Warnton begleitet. Jedes weitere
erkannte Loslassen des Lenkrads
verlängert den Warnton.
Eine Spurverlassenswarnung im
Kombiinstrument warnt den Fahrer, wenn
das System das Fahrzeug nicht in der
Spur halten kann und eine sofortige
Fahreraktion erforderlich ist.
Anmerkung
Das System kann inaktiv sein, wenn es
zu schmale, zu breite oder zu gekrümmte
Fahrspuren feststellt.
Zur ordnungsgemäßen Funktion des
Systems müssen die folgenden
Bedingungen erfüllt sein:
Die Fahrgeschwindigkeit muss
zwischen 65 und 180 km/h liegen.
Die Blinker sind nicht aktiviert.
Die elektronische Stabilitätsregelung ist
aktiviert, greift aber nicht ein.
an der Anhängersteckdose ist kein
Stecker angeschlossen
Es wird kein dynamisches
Fahrverhalten erkannt, d. h. kein Druck
auf Brems- oder Gaspedal.
Fahrspurmarkierungen können vom
System deutlich erkannt werden.
Es wird kein Notreserverad verwendet.
Das Fahrzeug darf sich nicht in einer
engen Kurve befinden
Es darf kein Systemfehler vorliegen,
der Korrekturen verhindert
Je nach Version ist nur das
Spurverlassenswarnsystem aktiv, wenn
eine Systemstörung vorliegt, ein
Notreserverad verwendet wird, die
elektronische Stabilitätsregelung nicht
aktiviert ist oder beispielsweise ein
Anhänger gezogen wird.
Spurverlassenswarnung ð
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Erweiterte Fahrassistenzsysteme 131

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