Bedienungsanleitung Trabant 1.1
Limousine und Universal

Achtung!
Neue Garantiebedingungen für Fahrzeug Trabant 1.1
Der Hersteller gewährt dem Fahrzeughalter eine Zusatzgarantie gemäß § 150 ZGB für die Dauer von 12 Monaten, jedoch
nur bis zu einer Fahrleistung von insgesamt 20000 km. Die Zusatzgarantie beginnt mit der Übergabe des Fahrzeuges an
den Käufer und wird neben der gesetzlichen Garantie des Verkäufers gemäß §§ 148 und 149 ZGB gewährleistet. Von
der Zusatzgarantie ausgenommen sind Batterie, Reifen und sämtliche Glühlampen (siehe Serviceheft).
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Trabant 1.1 Modelle
- 1.1 Limousine (Trabant 1.1)
- 1.1 Universal (Trabant 1.1)
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