MINI Aceman Betriebsanleitung
MINI ELECTRIC
Baujahr: seit 2024
Sicherung der Produktqualität
Die Daten dokumentieren technische Zu-
stände des Fahrzeugs, helfen bei der
Fehlerfindung, der Einhaltung von Ge-
währleistungsverpflichtungen und bei der
Qualitätsverbesserung.
Zur Sicherung der Produktqualität und der
Entwicklung neuer Produkte können Daten
zur Nutzung einzelner Komponenten und
Systeme ausgelesen werden, z. B. Licht,
Bremse, Fensterheber, Displays. Diese Da-
ten helfen dem Hersteller des Fahrzeugs da-
bei, die Konzeption von Komponenten und
Systemen zu optimieren. Die Analyse der
Daten bildet auch die Grundlage für tech-
nische Aktionen und gesetzlich geforderte
Rückrufe.
Darüber hinaus hat der Hersteller die Pro-
duktbeobachtungspflicht aus dem Produk-
thaftungsrecht. Zur Erfüllung dieser Pflich-
ten benötigt der Hersteller des Fahrzeugs
technische Daten aus dem Fahrzeug. Dazu
gehören auch die Softwarestände im Fahr-
zeug.
Kulanz und
Gewährleistungsansprüche
Die Daten aus dem Fahrzeug können auch
dazu genutzt werden, Ansprüche des Kun-
den auf Gewährleistung und Garantie zu
überprüfen. Bei geltend gemachten Kulanz-
oder Gewährleistungsansprüchen werden
die ausgelesenen Daten zur raschen Klä-
rung der Ansprüche an den Hersteller des
Fahrzeugs übermittelt.
Fehler- und Ereignisspeicher im Fahrzeug
können im Rahmen von Reparatur- oder
Servicearbeiten bei einem autorisierten Ser-
vice Partner oder einem anderen qualifizier-
ten Service Partner oder einer Fachwerk-
statt zurückgesetzt werden.
Kontrolle über die Daten
Datenübertragungen an den Hersteller des
Fahrzeugs zum Zweck der Sicherung der
Produktqualität und der Optimierung der
Serviceprozesse können auf Wunsch unter-
bunden werden.
Gesetzliche Anforderungen zur
Offenlegung von Daten
Der Hersteller des Fahrzeugs ist im Rahmen
des geltenden Rechts dazu verpflichtet, bei
ihm gespeicherte Daten den Behörden be-
reitzustellen. Diese Bereitstellung von Da-
ten im erforderlichen Umfang erfolgt im
Einzelfall, z. B. zur Aufklärung einer Straf-
tat.
Staatliche Stellen sind im Rahmen des gel-
tenden Rechts dazu befugt, im Einzelfall
selbst Daten aus dem Fahrzeug auszulesen.
Informationen können u. a. aus dem Airbag-
Steuergerät ausgelesen werden, z. B. um ei-
nen Unfall aufzuklären.
Im Rahmen rechtlicher Verpflichtungen in-
nerhalb der EU werden bestimmte Ver-
brauchsdaten des Fahrzeugs, sogenannte
OBFCM-Daten, über den Hersteller des
Fahrzeugs an die EU-Kommission übermit-
telt, z. B. Kraftstoff- oder Energieverbrauch
und zurückgelegte Strecke. Der Fahrzeug-
halter kann sich weigern, diese Daten zu
diesem Zweck zur Verfügung zu stellen.
Mobile Endgeräte
Je nach Ausstattung können mobile End-
geräte, z. B. Smartphones, mit dem Fahr-
zeug verbunden werden, um Funktionen
des Smartphones über das Fahrzeug zu be-
dienen, z. B. Apple CarPlay. Dabei können
z. B. Bild und Ton des mobilen Endgeräts
über das Multimediasystem im Fahrzeug
ausgegeben werden.
Gleichzeitig werden ausgewählte Informati-
onen an das mobile Endgerät übertragen.
Abhängig von der Art der Einbindung
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Hinweise HINWEISE
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Online Version für Sach-Nr. 01405A969C3 - II/24
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