Toyota bZ4X Betriebsanleitung
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Durchführungsverordnung Anhang 1 TEIL 3 Benutzerinformationen Konformität
2.4. Modalitäten der Datenverarbeitung
2.4.1.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System stellt auslegungsgemäß sicher, dass die im Sys-
temspeicher enthaltenen Daten nicht außerhalb des Sys-
tems verfügbar sind, bevor ein eCall ausgelöst wird.
O
2.4.2.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System ist so konzipiert, dass es nicht zurückverfolgt wer-
den kann und in seinem normalen Betriebszustand keiner
Nachverfolgung unterliegt.
O
2.4.3.
Das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-
System löscht aufgrund seiner Auslegung die Daten im
internen Speicher des Systems automatisch und kontinu-
ierlich.
O
2.4.3.1.
Die Fahrzeugortungsdaten werden im internen Speicher
des Systems ständig überschrieben, so dass maximal die
letzten drei aktuellen Standorte des Fahrzeugs gespei-
chert sind, die für das normale Funktionieren des Systems
erforderlich sind.
O
2.4.3.2.
Das Protokoll der Aktivitätsdaten im auf dem 112-Notruf
basierenden bordeigenen eCall-System wird nur so lange
aufbewahrt, wie es für die Abwicklung des eCall-Notrufs
erforderlich ist – auf keinen Fall länger als 13 Stunden
nach Auslösung eines eCall-Notrufs.
O
2.5. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von betroffenen Personen
2.5.1.
Die betroffene Person (der Eigentümer des Fahrzeugs) hat
das Recht auf Zugang zu den Daten und gegebenenfalls
auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung der sie betref-
fenden Daten, falls deren Verarbeitung nicht den Bestim-
mungen der Richtlinie 95/46/EG entspricht. Dritte, an die
die Daten weitergegeben wurden, müssen über eine sol-
che Berichtigung, Löschung oder Sperrung gemäß dieser
Richtlinie unterrichtet werden, es sei denn, dies erweist
sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßi-
gen Aufwand verbunden.
O
2.5.2.
Die betroffene Person hat das Recht, Beschwerde bei der
zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen, wenn sie
der Ansicht ist, dass ihre Rechte infolge der Verarbeitung
ihrer personenbezogenen Daten verletzt worden sind.
O
2.5.3.
Kontakt zu der für die Bearbeitung von Auskunftsersu-
chen zuständigen Dienststelle (falls vorhanden): →S. 58
O
1.3 Notruf
57
1
Sicherheit und Diebstahlschutz
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