Abarth 595/695 Betriebsanleitung
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VERÄNDERUNGEN/UMGESTALTUNGEN DES
FAHRZEUGS
VORSICHT
Jede Änderung oder Umgestaltung des Fahrzeugs könnte die Sicherheit oder die Straßenlage ernsthaft beeinträchtigen und
Unfälle auch mit tödlichen Folgen verursachen.
VOM KUNDEN ZUGEKAUFTES ZUBEHÖR
Wenn nach dem Erwerb des Fahrzeug elektrisches Zubehör installiert werden soll, das eine permanente Stromversorgung
benötigt (Alarmanlage, Satellitendiebstahlsicherung usw.) oder Zubehör, das die Elektrik belastet, bitte das Abarth-Servicenetz
aufsuchen. Das Fachpersonal überprüft, ob die elektrische Anlage die geforderte Belastung verkraften kann oder ob eine
stärkere Batterie eingebaut werden muss.
Zur Beachtung Vorsicht beim Anbau von zusätzlichen Spoilern, Leichtmetallfelgen und nicht serienmäßigen Radkappen: Diese
können die Belüftung der Bremsen und damit ihre Wirksamkeit bei starken oder wiederholten Bremsvorgängen oder auf
langen starken Gefällstrecken einschränken. Außerdem sicherstellen, dass keine Hindernisse (Fußmatten usw.) den Pedalweg
behindern.
EINBAU VON ELEKTRISCHEN/ELEKTRONISCHEN GERÄTEN
Elektrische/elektronische Vorrichtungen, die nach dem Kauf des Fahrzeuges und im Zuge der After-Sales-Betreuung installiert
werden, müssen mit folgendem Kennzeichen versehen sein.
FCA Italy S.p.A. genehmigt die Montage von Sende- und Empfangsgeräten unter der Voraussetzung, dass diese fachgerecht
und unter Einhaltung der Herstellerangaben von einem Fachbetrieb installiert werden.
ZUR BEACHTUNG Der Einbau von Geräten, die die Fahrzeugeigenschaften verändern, können zum Entzug der Fahrerlaubnis
seitens der zuständigen Behörden sowie zum Verfall des Garantieanspruchs für Defekte führen, die durch die genannte
Änderung verursacht oder direkt oder indirekt auf diese zurückzuführen sind.
FCA Italy S.p.A. lehnt jegliche Verantwortung für Schäden ab, die auf der Installation von Zubehörteilen beruhen, die nicht von
FCA Italy S.p.A. geliefert oder empfohlen werden und nicht gemäß den mitgelieferten Vorschriften installiert werden.
FUNKGERÄTE UND MOBILTELEFONE
Mobiltelefone und andere Funkgeräte (z.B. CB-Geräte für Funkamateure und ähnliche) dürfen im Fahrzeuginneren nur dann
benutzt werden, wenn eine separate Außenantenne am Fahrzeug installiert wurde.
HINWEIS Die Verwendung dieser Vorrichtungen im Fahrgastraum (ohne Außenantenne) kann außer den möglichen
Gesundheitsschäden der Passagiere auch Betriebsstörungen der elektronischen Systeme des Fahrzeugs verursachen, welche
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