CUPRA Tavascan Betriebsanleitung
Baujahr: seit 2024
Fahrerinformationen
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Verkehrszeichenerkennung
Verkehrszeichenerkennung: In diesem
Moment eingeschränkt
●
Vom Navigationsgerät werden keine Daten
übertragen Prüfen Sie, ob das Navigationssys-
tem über aktualisierte Karten verfügt.
●
ODER: Das Fahrzeug bendet sich in einer
Region, die nicht Bestandteil der Karte des Na-
vigationssystems ist.
Keine Daten verfügbar
●
Die Verkehrszeichenerkennung wird im der-
zeit befahrenen Land nicht unterstützt.
Anzeige der Verkehrszeichen
Nach Überprüfung und Auswertung der In-
formationen der Kamera, des Infotainment-
Systems sowie der aktuellen Fahrzeugdaten
werden bis zu zwei gültige Verkehrszeichen
und ein allgemeines Zusatzzeichen angezeigt
›››(Abb.8):
●
Erste Stelle: Das für den Fahrer gegenwärtig
gültige Verkehrszeichen wird auf dem Display
links angezeigt, zum Beispiel eine Geschwin-
digkeitsbegrenzung von 130km/h (80mph).
●
Zweite Stelle: An zweiter Stelle kann ein wei-
teres Verkehrszeichen angezeigt werden, bei-
spielsweise ein Gefahrenzeichen.
●
Zusatzzeichen: Bei Erfassung eines Zusatz-
zeichens, zum Beispiel für vorübergehende
Beschränkungen, wird dieses unter dem gül-
tigen Verkehrszeichen angezeigt. Aus System-
gründen wird ein allgemeines Zeichen anstelle
des tatsächlich erfassten Zeichens angezeigt.
Das gültige Verkehrszeichen wird am Head-
up-Display anhand des allgemeinen Zusatzzei-
chens angezeigt.
Die Anzeige der Gefahrenschilder ist nicht in
allen Ländern verfügbar, und das System kann
ggf. nicht alle vorhandenen Zeichen erfassen.
Modus Anhängerbetrieb
Bei Fahrzeugen mit werkseitig eingebauter An-
hängevorrichtung und einem elektrisch ver-
bundenen Anhänger kann die Anzeige spezi-
eller Verkehrszeichen für Fahrzeuge mit An-
hänger, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsbe-
schränkungen oder Überholverbote, ein- und
ausgeschaltet werden.
Die Aktivierung oder Deaktivierung erfolgt
im Infotainment-System über die Funktionsä-
che > Assistenten > Fahrerinfor-
mationen > Verkehrszeichenerkennung
> Anhänger berücksichtigen ›››S.35.
Für den Anhängerbetrieb-Modus kann die An-
zeige der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
entsprechend des Anhängers oder der gesetz-
lichen Vorschriften eingestellt werden. Die Ein-
stellung erfolgt in 10km/h (5mph)-Schritten
innerhalb eines Bereiches zwischen 60 und
130km/h (40 und 80mph). Wird eine höhere
Geschwindigkeit als die im jeweiligen Land zu-
lässigen Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge
mit Anhänger eingestellt, zeigt das System
automatisch die übliche Geschwindigkeitsbe-
grenzung an, z.B. In Deutschland 80km/h
(50mph).
Wenn die Geschwindigkeitswarnung für An-
hängerbetrieb ausgeschaltet wird, zeigt das
System die Geschwindigkeitsbegrenzungen für
den Fahrbetrieb ohne Anhänger an.
Signal für Einfahrtsverbot
Die Verkehrszeichenerkennung warnt über das
Kombi-Instrument, wenn ein Signal für Ein-
fahrtsverbot auf einer Einbahnstraße oder ei-
ner Einfahrt auf eine Autobahn oder Schnell-
straße überschritten wird.
WARNUNG
Die bei der Verkehrszeichenerkennung ein-
gesetzte Technik kann die physikalisch vor-
gegebenen Grenzen nicht überwinden und
arbeitet nur innerhalb der Systemgrenzen.
Das erhöhte Komfortangebot der Verkehrs-
zeichenerkennung darf nicht dazu verleiten,
ein Sicherheitsrisiko einzugehen. Das System
kann die Aufmerksamkeit des Fahrers nicht
ersetzen.
●
Geschwindigkeit und Fahrweise den Sicht-,
Wetter-, Fahrbahn- und Verkehrsverhältnis-
sen anpassen.
●
Schlechte Sichtverhältnisse, Dunkelheit,
Schnee, Regen und Nebel können dazu füh-
ren, dass die Verkehrszeichenerkennung die
Verkehrszeichen nicht oder nicht richtig an-
zeigt.
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