CUPRA Tavascan Betriebsanleitung
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Verbraucherinformationen
Informationen zur EU-
Chemikalienverordnung
REACH
In Übereinstimmung mit der europäischen
Chemikalienverordnung REACH verfügt SEAT,
S.A. über Informationen zu den Stoen, die im
Fahrzeug enthalten sein können.
Diese Informationen können bei Ihrem
CUPRA-Vertragshändler oder bei jedem SEAT-
Händler eingesehen werden.
Informationen zu Material
und Recycling
Umweltverträglichkeit
Bei der Konstruktion, Materialauswahl und
Herstellung Ihres neuen CUPRA spielt der Um-
weltschutz eine wichtige Rolle.
Konstruktive Maßnahmen zur Begünstigung
des Recyclings
●
Demontagefreundliche Gestaltung der Ver-
bindungen
●
Vereinfachte Demontage durch Modulbau-
weise
●
Verbesserte Sortenreinheit der
Werkstoe.
●
Kennzeichnung von Kunststoteilen und
Elastomeren nach ISO 1043, ISO 11469 und
ISO 1629.
Materialauswahl
●
Verwendung von wiederverwertbarem Mate-
rial.
●
Verwendung von kompatiblen Kunststoen
innerhalb einer Gruppe, wenn deren Kompo-
nenten nicht leicht voneinander trennbar sind.
●
Verwendung von wiederverwertbarem und/
oder wiederverwertetem Material.
●
Verringerung von üchtigen Bestandteilen
der Kunststoe, einschließlich des Geruchs.
●
Verwendung von FCKW-freien Kältemitteln.
Verbot, abgesehen von den gesetzlich fest-
gelegten Ausnahmen (Anhang II der Richt-
linie 2000/53/EG über Altfahrzeuge), von
Schwermetallen:Cadmium, Blei, Quecksilber
und sechswertiges Chrom.
Herstellung
●
Verringerung des Lösungsmittelanteils in
Hohlraumschutzwachsen.
●
Verwendung von Kunststoschutzfolien für
den Transport von Fahrzeugen.
●
Verwendung lösungsmittelfreier Klebstoe.
●
Einsatz von FCKW-freien Kältemitteln in Käl-
teerzeugungssystemen.
●
Recycling und energetische Verwertung von
Abfällen (RDF).
●
Verbesserung der Abwasserqualität.
●
Einsatz von Wärmerückgewinnungssystemen
(Wärmetauscher, Enthalpierotoren usw.).
●
Verwendung wasserlöslicher Lacke.
Recycling der elektrischen und
elektronischen Geräte
Alle nicht fest im Fahrzeug verbauten elektri-
schen und elektronischen Geräte (E.E.G.) müs-
sen dauerhaft und unverwischbar mit folgen-
dem Symbol gekennzeichnet sein:
Dieses Symbol weist daraufhin, dass die E.E.G.
nicht in den normalen Haushaltsabfall gelan-
gen dürfen, sondern als Sonderabfall entsorgt
werden müssen.
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