SEAT Ateca Betriebsanleitung
Baujahr: seit 2020
Wartung
369
Zubehör, Ersatzteile und Reparaturarbeiten
Trotz fortwährender Marktbeobachtung kann
SEAT nicht darüber urteilen, ob nicht von
SEAT freigegebene Produkte die Anforderun-
gen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Sicherheit und
Eignung für Ihr Fahrzeug erfüllen. Daher über-
nimmt SEAT keinerlei Haftung für derartige Pro-
dukte, auch wenn in bestimmten Fällen eine Zu-
lassung durch einen amtlich anerkannten tech-
nischen Prüf- und Überwachungsverein oder
eine Genehmigung durch eine Behörde vorliegt.
Nachträglich eingebaute Geräte, die unmit-
telbar die Kontrolle des Fahrers beeinflussen,
wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsregel-
anlage oder elektronische Dämpferregelung
müssen ein e-Kennzeichen tragen (Genehmi-
gungszeichen der Europäischen Union) und für
das fragliche Fahrzeug freigegeben sein.
Zusätzlich angeschlossene elektrische Ge-
räte, die nicht der unmittelbaren Kontrolle des
Fahrzeugs dienen, wie beispielsweise Kühlbo-
xen, Computer oder Ventilatoren, müssen ein
-Kennzeichen tragen (Konformitätserklärung
der Hersteller in der Europäischen Union).
WARNUNG
Zubehör wie beispielsweise Telefon- oder
Getränkehalterungen dürfen niemals auf ei-
ner Airbag-Abdeckung oder im Wirkungsbe-
reich der Airbags montiert werden. Es be-
steht sonst eine Verletzungsgefahr, wenn der
Airbag bei einem Unfall ausgelöst wird.
Technische Änderungen
Eingrie an den elektronischen Bauteilen, de-
ren Software, der Verkabelung und dem Daten-
transfer können zu Funktionsstörungen führen.
Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass Ihr
SEAT-Händler für Schäden, die infolge unsach-
gemäßer Arbeiten entstehen, keine Gewähr
übernehmen kann.
Wir empfehlen Ihnen daher, alle erforderlichen
Arbeiten in SEAT Betrieben mit Originalteilen
von SEAT® durchführen zu lassen.
WARNUNG
Arbeiten oder Veränderungen an Ihrem
Fahrzeug, die unsachgemäß durchgeführt
werden, können Funktionsstörungen verursa-
chen - Unfallgefahr.
Sendefunkgeräte und Geschäftsaus-
rüstungen
Festeingebaute Sendefunkgeräte
Der nachträgliche Einbau von Funkgeräten in
das Fahrzeug ist generell genehmigungspflich-
tig. SEAT gibt den Einbau von genehmigten
Funkgeräten in das Fahrzeug pauschal unter
der Voraussetzung frei, dass:
●
Die Antenneninstallation erfolgt fachgerecht.
●
die Antenne außerhalb des Fahrzeuginnen-
raumes angebracht wird (unter Verwendung
geschirmter Kabel und reflexionsfreier Anten-
nenanpassung),
●
die eektive Sendeleistung am Antennenfuß-
punkt nicht mehr als 10 Watt beträgt.
Über die Möglichkeiten des Einbaus und des
Betriebs von Sendefunkgeräten mit höherer
Sendeleistung können Sie sich bei einem SEAT
Betrieb bzw. im Fachbetrieb informieren.
Mobile Sendefunkgeräte
Beim Betrieb von handelsüblichen Mobiltelefo-
nen oder Funkgeräten können Funktionsstörun-
gen an der Elektronik Ihres Fahrzeugs auftreten.
Die Gründe können sein:
●
Keine Außenantenne
●
Falsch installierte Außenantenne
●
Sendeleistung über 10 W
Deshalb dürfen Sie tragbare Mobiltelefone
oder Funkgeräte ohne bzw. mit falsch instal-
lierter Außenantenne nicht innerhalb des Fahr-
zeugs betreiben ››› .
Außerdem sollten Sie beachten, dass nur mit ei-
ner Außenantenne die optimale Restreichweite
der Geräte erreicht wird.
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Haben Sie eine Frage zu Ihrem SEAT und die Antwort steht nicht im Handbuch? Stellen Sie hier Ihre Frage. Geben Sie eine klare und umfassende Beschreibung des Problems und Ihrer Frage an. Je besser Ihr Problem und Ihre Frage beschrieben sind, desto einfacher ist es für andere SEAT-Besitzer, Ihnen eine gute Antwort zu geben.
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