Mitsubishi Outlander Betriebsanleitung

OUTLANDER PHEV

Mitsubishi Outlander (GN) Baujahr: seit 2025

WARNUNG
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Die Antenne
des Telematiksteuergeräts ist
im oberen Mittelteil der Instrumententa‐
fel angebracht. Ein Insasse sollte nicht nä‐
her an die Antenne kommen, als der Her‐
steller des Herzschrittmachers angibt. Die
elektromagnetischen Wellen der TCU-An‐
tenne können den Betrieb des Herz‐
schrittmachers beeinträchtigen.
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten
über das
112-basierte bordeigene eCall-Sys‐
tem hat gemäß den folgenden Bestimmungen
zu erfolgen.
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Jede Verarbeitung personenbezogener
Daten über das bordeigene 112-eCall-
System muss den Datenschutzbestim‐
mungen der Richtlinien 95/46/EG(1)
und 2002/58/EG(2) des Europäischen
Parlaments und des Rates entsprechen
und insbesondere auf der Notwendigkeit
beruhen, die lebenswichtigen Interessen
des Einzelnen gemäß Artikel 7 Buchsta‐
be d der Richtlinie 95/46/EG(3) zu
schützen.
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Das 112-basierte bordeigene eCall-Sys‐
tem ist standardmäßig aktiviert. Sie wird
bei einem schweren Unfall automatisch
mittels bordeigener Sensoren aktiviert.
Sie wird auch automatisch ausgelöst,
wenn das Fahrzeug mit einem TPS-Sys‐
tem ausgestattet ist, das bei einem
schweren Unfall nicht funktioniert.
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Die V
erarbeitung dieser Daten ist streng
auf den Zweck der Bearbeitung des
eCall-Notrufs an die einheitliche europä‐
ische Notrufnummer 112 beschränkt.
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Das 112-basierte bordeigene eCall-Sys‐
tem darf nur die folgenden Daten erfas‐
sen und verarbeiten:
Fahrzeugidentifikationsnummer
(Fahrgestellnummer)
Fahrzeugtyp (Personenkraftwagen
oder leichte Nutzfahrzeuge)
Fahrzeugantrieb Lagertyp (Benzin/
Diesel/CNG/LPG/Elektro/Wasser‐
stoff)
Fahrzeug letzte drei Standorte und
Fahrtrichtung
Protokolldatei der automatischen Ak‐
tivierung des Systems und deren Zeit‐
stempel
Aktivierungsart (Automatik/Manuell)
Anruftyp (Test/Notfall)
Position (Vertrauenswürdig/Geringes
Vertrauen)
Fahrzeuggeschwindigkeit
Anzahl der Passagiere (sofern vorhan‐
den)
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Empfänger
von Daten, die vom 112-ba‐
sierten bordeigenen eCall-System verar‐
beitet werden, sind die relevanten öffent‐
lichen Notrufabfragestellen, die von den
jeweiligen Behörden des Landes, in dem
sie sich befinden, benannt wurden, um
zunächst eCalls an die einheitliche euro‐
päische Notrufnummer 112 zu empfan‐
gen und zu bearbeiten.
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Das Protokoll der Aktivitätsdaten im
112-basierten bordeigenen eCall-System
wird nicht länger als für die Erreichung
des Zwecks der Abwicklung des eCall-
Notrufs erforderlich und in jedem Fall
nicht länger als 13 Stunden ab dem Zeit‐
punkt der Einleitung eines eCall-Notrufs
aufbewahrt.
l
Das 112-basierte bordeigene eCall-Sys‐
tem ist so konzipiert, dass es im norma‐
len Betriebszustand nicht rückverfolgbar
ist und keiner ständigen Nachverfolgung
unterliegt.
Notrufsystem [e-CALL]
5-87
OGNG25E1
Anzeigen und Bedienungselemente
5

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