Mitsubishi Outlander Betriebsanleitung

OUTLANDER PHEV

Mitsubishi Outlander (GN) Baujahr: seit 2025

Software Lizenz Begriffe
MQTT EPL/EDL 2. RECHTEEINRÄUMUNG
2.1. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser V
ereinbarung gewährt jeder Mitwir‐
kende hiermit dem Empfänger eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie
Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Vorbereitung abgeleiteter Werke, öffent‐
lichen Anzeige, öffentlichen Aufführung, Verteilung und Unterlizenzierung des
Beitrags eines solchen Mitwirkenden, falls vorhanden, und solcher abgeleiteten
Werke.
2,2. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirken‐
de dem Empfänger hiermit eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Pa‐
tentlizenz im Rahmen lizenzierter Patente, um den Beitrag eines solchen Mitwirk‐
enden, falls vorhanden, in Quellcode oder in anderer Form zu erstellen, zu verwen‐
den, zu verkaufen, anzubieten, zu importieren und anderweitig zu übertragen. Die‐
se Patentlizenz gilt für die Kombination des Beitrags und des Programms, wenn
zum Zeitpunkt der Hinzufügung des Beitrags durch den Mitwirkenden eine solche
Hinzufügung des Beitrags dazu führt, dass diese Kombination durch die lizenzier‐
ten Patente abgedeckt wird. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen,
die den Beitrag enthalten. Im Rahmen dieses Vertrags wird keine Hardware an sich
lizenziert.
2.3. Der Empfänger versteht, dass, obwohl jeder Mitwirkende die hierin dargeleg‐
ten Lizenzen für seine Mitwirkenden gewährt, von keinem Mitwirkenden zugesi‐
chert wird, dass das Programm nicht das Patent oder andere geistige Eigentums‐
rechte eines anderen Unternehmens verletzt. Jeder Mitwirkende lehnt jegliche Haf‐
tung gegenüber dem Empfänger für Ansprüche ab, die von einem anderen Unter‐
nehmen aufgrund der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums oder aus
anderen Gründen geltend gemacht werden. Als Bedingung für die Ausübung der
im Rahmen dieses Vertrags gewährten Rechte und Lizenzen übernimmt jeder Emp‐
fänger hiermit die alleinige Verantwortung, alle anderen erforderlichen geistigen
Eigentumsrechte zu sichern. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz eines Dritten
erforderlich ist, um dem Empfänger die Verbreitung des Programms zu ermögli‐
chen, liegt es in der Verantwortung des Empfängers, diese Lizenz vor der Verbrei‐
tung des Programms zu erwerben.
Notrufsystem [e-CALL]
5-95
OGNG25E1
Anzeigen und Bedienungselemente
5

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